Der kurtrierische Sekretär Peter Maier von Regensburg (1481-1542). Sein Leben und seine Schriften.
Von Dr. Paul Richter, Archivar in Coblenz.[1]
[Erstveröffentlichung in Trierisches Archiv, Heft VIII, Trier 1905, S. 53-82. Die Signaturen, die der Autor verwendet, sind leider kaum mehr aktuell. Einige Quellen im Landeshauptarchiv Koblenz konnte ich via Apertus ausfindig machen „https://apertus.rlp.de/“].
Die Heimat dieses langjährigen, eifrigen, geschäftsgewandten und begabten trierischen Beamten wird in dem Namen ausgesprochen. In jungen Jahren muss er dauernde Beschäftigung in der Kanzlei des kurtrierischen Hofes gefunden haben, der schon lange, seit dem Ende des 15. Jahrhunderts aber mit besonderer Vorliebe, in der hochgelegenen Feste Ehrenbreitstein, gegenüber der alten Residenz Coblenz, sich aufhielt. Alle Angaben deuten darauf hin, dass er im Herbst des Jahres 1481 in den erzbischöflichen Dienst getreten ist. Ein Landsmann, vielleicht ein Verwandter von ihm, Bertold Cruss oder Kruss von Regensburg, der seit 1452 in der trierischen Kanzlei, später als Sekretär tätig war, wird ihn dorthin gezogen haben[2]. Ob er eine andere als die allgemeine Bildung der Zeit aus seiner süddeutschen Heimat mitgebracht hat, wissen wir nicht; wenn er auch hohe Schulen besucht haben mag, so geschah es doch jedenfalls nicht bis zum Abschluss seiner Studien durch die Erwerbung akademischer Grade. Charakter und Stellung eines kaiserlichen öffentlichen Notars erwarb er vielleicht erst in der neuen Heimat; Namen und Würde eines Klerikers wurde ihm jedenfalls hier erst zuteil, denn er nennt sich "ein clerick trierischen Erzbistums". Dieser Titel und jene Stellung setzen Kenntnisse und Fertigkeiten voraus — in erster Linie auch die vollkommene Beherrschung der lateinischen Geschäftssprache und der Rechtsformen, die die Grundlagen für sein späteres Fortkommen und seine Leistungen bildeten; dass sie auch für den Eintritt in den Kanzleidienst die Voraussetzung bildeten, lässt sich nicht so sagen, aber von dem Notariat ist es doch wohl anzunehmen.
Erst nach einer zweijährigen Vorbereitungs- und Prüfungszeit wurde er ordentlicher Kanzleischreiber und damit in die Kanzleigenossenschaft aufgenommen[3]. Diese bestand um die Wende des Jahrhunderts ausser dem Kanzler aus 2 Sekretären und 5 Schreibern nebst den Kanzleiknechten. Maiers Landsmann Kruss war seit 1476 Sekretär, später der erste Sekretär, bei dem Erzbischof in Gunst und Ansehen und gewiß in allen Kanzleigeschäften vortrefflich bewandert[4]. Wir dürfen ihn wohl als den eigentlichen Lehrer des jungen Anfängers ansehen. Dessen Hauptaufgabe wird zunächst das Abschreiben und Mundieren gewesen sein. Daneben finden wir ihn gleich zu Ende des Jahres 1481, also in den ersten Monaten seiner Kanzleitätigkeit, mit Registraturarbeit beschäftigt. Die von der Kanzlei ausgefertigten, wie die bei ihr eingegangenen Urkunden wurden teils abschriftlich in Kopialbücher oder Diplomatare eingetragen, teils wurde hier oder in anderen Registern nur kurz von ihnen Vermerk genommen. Das geschah zwar nicht mit allen, aber doch wohl mit den meisten Urkunden. Aus dieser Arbeit waren schliesslich die voluminösen Kopiare oder Registerbände der trierischen Kanzlei erwachsen, die Erzbischof Balduin (1307-1354) begründet und deren erste er mit seiner persönlich teilnehmenden Arbeit aufs beste gefördert hatte[5]. Die Registraturvermerke auf den Rückseiten der Urkunden — ein großes R oder R[egistra]ta mit dem Namenszeichen p, pe, peRa, auch pe M. d. R. u. ä. — lassen diese Tätigkeit Maiers verfolgen; bald scheint er mit einer gewissen Ausschließlichkeit dieser, über die bloße Schreibarbeit hinausgehenden Tätigkeit obgelegen zu haben. Dass er auch damals schon in seiner Eigenschaft als Notar zu Amtshandlungen herangezogen wurde, ist wohl anzunehmen, nachweisen lässt es sich aber erst seit den 90er Jahren. Im Feldlager von Boppard, Juni 1497, ist er mit 3 anderen Kanzleischreibern und dem Kanzler in der nächsten Umgebung des Erzbischofs[6] und wirkt dann bei den folgenden Verträgen als erster Notar mit.
Sein Signet zeigt auf einem Postament eine sichelförmige Schale, in welcher eine Gesichtsmaske, vom Profil gesehen, ruht — eine Art Halbmond, in volkstümlicher Zeichnung[7]. In den Notariatsakten erscheint auch der vollständige Titel Maiers: Kleriker des trierischen Erzbistums, von römischer, kaiserlicher Macht und Gewalt öffentlicher Notar, des Erzbischofs von Trier Kanzleischreiber und des erzbischöflichen geistlichen Gerichts zu Coblenz geschworener Notar. Über diese letzt genannte Stellung wissen wir sonst bis jetzt nichts Näheres. Um 1500, nachweislich erst 1510, versieht er in der Kanzlei die Aufgaben des Kollektors, die ihm als dem ältesten oder tüchtigsten und zuverlässigsten unter den Schreibern zugefallen war, d. h. er hatte die Abrechnungen über die Einnahmen und Ausgaben der Kanzlei zu führen, die Botengänge und -löhne zu beaufsichtigen und auch über diese Rechnung zu legen.
Nachdem er so 21 Jahre lang sich in den Kanzleigeschäften aller Art umgetan und auf's beste bewährt hatte, kam für ihn die Zeit, dass er zum Sekretarius aufrücken konnte, vermutlich nachdem sein Landsmann und Gönner Kruss gestorben war. Dieser hatte noch im Herbst 1500 für die Zukunft seiner Nachkommen gesorgt, indem er sich von seinem Erzbischof die schon früher ausgesprochene Gnade, dass seine Tochter und auch deren Töchter seine Lehen sollten erben dürfen, noch einmal ausdrücklich hatte verbriefen lassen[8]. Wenige Jahre später wird er nach einer 50 jährigen Dienstzeit gestorben sein. Denn am 26. Oktober 1502 wurde Peter Maier Sekretär. Auf Lebenszeit und so lange er "seines Leibes mächtig ist" — so heißt es in der Bestallung des Erzbischofs Johann II. für ihn als seinen Sekretarius und Diener — soll er ständig in der Kanzlei und am Hofe, im besonderen nach dem persönlichen Befehl des Erzbischofs mit Schreiben und anderen Dingen, die ihm anvertraut werden, getreulich und fleißig gewärtig sein[9]. In seinem Treueid gelobte er noch besonders, was ihm anvertraut und anbefohlen würde, bis an sein Lebensende geheim zu halten. Seine jährlichen Bezüge von 4 Malter Korn und 4 Ohm Wein aus der Kellerei zu Ehrenbreitstein wurden ihm um 2 Malter und 2 Ohm erhöht. Ausserdem bezog er seinen Anteil an den Kanzleigefällen, die sich auf die Kanzleigenossen verteilten.
Mit der neuen, verantwortungsvolleren und selbständigeren Stellung tritt Maiers Wirksamkeit etwas mehr in den Vordergrund. Als wenige Monate später Erzbischof Johann II. starb und sein Neffe und Koadjutor Jakob von Baden sein Nachfolger wurde, spielte er bei dem Huldigungsgeschäft in den trierischen Landen eine gewichtige Rolle mit dein Vortragen oder Verlesen amtlicher Aktenstücke, als Notar und Protokollführer. Als Notar begegnen wir ihm auch bei der Eidesleistung Jakobs vor dem Domkapitel, die infolge seiner nicht einhellig erfolgten Wahl erst spät von statten ging, am 22. April 1505[10]. Man gewinnt den Eindruck, dass Maier, obgleich der jüngere der beiden Sekretäre[11], doch eine besondere Vertrauensstellung gehabt und dem neuen Erzbischof näher gestanden hat. Als dieser nach einer nicht langen Regierung im Frühjahr 1511 starb, widmete Maier ihm einen warmen Nachruf, den die Teilnahme und Verehrung des treuen Dieners diktiert hatte[12]. Der neu gewählte Erzbischof aber, Richard von Greiffenklau, sandte aus Trier ein Schreiben nach Coblenz an den damaligen Kanzler, den Hofmeister und Petern von Regensburg, worin er sie ersucht, mit dem entbehrlichen reisigen Zuge sofort in das obere Erzstift zu kommen, Nachricht darüber, wie die Vorgänger Johann und Jakob es mit der Einnahme der Schlösser und Flecken daselbst gehalten haben, und auch einen fertigen Kanzleischreiber mitzubringen. Maier ist es offenbar, der aus eigener Erinnerung und aus den Akten über die erforderliche Kenntnis der „Vorgänge“ verfügt und darum mit berufen wird.
In einer Liste, welche die Räte des neuen Erzbischofs von 1511 mit dem Domdechanten an der Spitze aufzählt, stehen an letzter Stelle auch die beiden Sekretäre, Gregor Kebisch und Peter Maier[13]. Zu den Räten haben sie freilich doch nicht eigentlich gehört, wohl aber konnten sie durch die ihnen eigene Vertrauensstellung und Geschäftskenntnis einen Einfluss gewinnen, der den vieler Räte, die nur vorübergehend oder um der Bezüge willen diese Stellung inne hatten, bei weitem übertraf. Das ist gewiß in erhöhtem Masse bei Maier der Fall gewesen, der nun schon 30 Jahre lang und unter dem 3. Landesfürsten im Kanzleidienst stand. Wiederum wirkte er bei den Huldigungsakten mit, und als Richard gestorben war und in Johann von Metzenhausen 1531 einen Nachfolger gefunden hatte, durfte er noch einmal in derselben Eigenschaft tätig sein, jetzt abwechselnd mit dem jüngeren Sekretär Johann Castener, seinem Schwager.
Das blosse Abschreiben und Registrieren ist nun nicht mehr die Arbeit des Sekretärs Maier in der Kanzlei. In den Kopialbüchern Jakobs und seiner Nachfolger erscheint seine Hand in ganzen Abschriften nur selten, und so regelmässiger, aber ordnend und bessernd, in Überschriften für die einzelnen Urkunden, in erläuternden Randnotizen und Nachträgen, in eingestreuten Originalakten und Concepten. Das Entwerfen von Urkunden und Briefen tritt an die Stelle des Abschreibens. Daneben wurden die Arbeiten des Registrators im alten Sinne, die sich mit denen des heutigen Archivars etwa decken, für ihn besonders wichtig. Ob ursprünglich mehr aus Pflicht oder aus Neigung, ist schwer zu sagen, aber jedenfalls kam die Neigung der Pflicht weit entgegen, und wenn von jeher ein Mitglied der Kanzlei vornehmlich mit solchen Arbeiten befasst gewesen sein wird, so war Maier für sie vor anderen befähigt und hat die damit gegebenen Aufgaben ungemein vertieft. Die Art, wie er durch Erzbischof Richard zur Teilnahme am Huldigungsgeschäft aufgefordert wird, ist bezeichnend für das Vertrauen, das man in seine — wir würden sagen — archivalischen Kenntnisse setzte. Es haben sich Zettel erhalten, in denen er Sonderaufträge für archivalische Nachforschungen erhält; wir kennen archivalische Gutachten und Zusammenstellungen von ihm, deren Zahl gewiß noch grösser werden wird. Auf solche Neigungen und Studien ist denn auch ein großer Teil seiner Schriften, die eine eigene wenn auch bescheidene Geltung haben, zurückzuführen. Und wie die kostbare Reihe der erzstiftischen Kopiare die wichtigste geschichtliche Fundgrube war, so zeigen sie alle in Randnotizen von seiner Hand die Spuren eines unermüdlichen Fleißes.
Mit dem herrschaftlichen Kanzleidienst war indessen Maiers amtliche Tätigkeit keineswegs erschöpft. Er hat sie auch in der Verwaltung der Stadt Coblenz, wo er 1495 den Bürgereid geleistet hatte[14], lange Zeit ausgeübt. Im Jahre 1508 wurde er von dem Erzbischof Jakob aufgrund der von dem Schöffengericht übergebenen Vorschlagsliste zum Schöffen ernannt; am 22. März leistete er dem Landesherrn seinen Treueid als solcher[15]. Nunmehr war er auch zur Teilnahme an den Ratsitzungen und an der Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten berufen. Schon nach Ablauf von 2 Jahren, 1510, wurde er Schöffenmeister, der Geschäftsführer des Kollegiums, und Unterschultheis; als solcher hatte er den Schultheis und somit die Rechte des Landesherrn zu vertreten[16]. Fünf Jahre später, am 4. April 1515, machte ihn Erzb. Richard zu seinem Schultheissen, und er gelobte in seinem Treueid, die Herrlichkeit und Gerechtigkeit des Erzbischofs zu Coblenz getreulich und nach seinem besten Wissen und Vermögen zu handhaben und das Schultheissenamt zu verwesen[17]. Durch das Vertrauen seines Fürsten war er so in eine zweite verantwortungsvolle, einflussreiche und auch einträgliche Stellung gekommen, an die Spitze der zweiten Hauptstadt im Erzstift, des Vororts im niederen Erzstift, neben dem Amtmann.
Daneben wurde ihm noch ein städtisches Ämtchen übertragen, das zwar nicht sehr wichtig war, aber doch einen zuverlässigen Mann forderte und auch etwas einbrachte. Er wurde Weinbesichtiger in der Stadt, d. h. er hatte die Aufgabe, die in der Stadt zur Verzapfung kommenden Weine zu beaufsichtigen, sowie die Keller zu besuchen und die dort lagernden Weine aufzuschreiben[18]. Das geschah zum besten der städtischen, wie der landesherrlichen Kasse, die beide an der zuverlässigen Einziehung der Abgaben von den im Schank- wie im Marktverkehr verkauften Weinen ihr Interesse hatten. Da dies Amt eine Stellvertretung gestattete, so wird der vielbeschäftigte Peter Maier es nicht dauernd und in seinem vollen Umfange selbst verwaltet haben. Aber er bürgte doch mit seiner Person für eine treue und gewissenhafte Handhabung und bezog vielleicht auch den grösseren Teil der Gebühren.
Maiers Wirksamkeit in den städtischen Ämtern wird sich noch deutlicher bei der Besprechung seines handschriftlichen Nachlasses uns darstellen. Hier mögen noch einige Nachrichten über seine äusseren Lebensumstände eine Stelle finden. Seine treuen und langjährigen Dienste fanden bei den dankbaren Landesherren ausser der Anerkennung und materiellen Förderung, welche die amtliche Laufbahn schon mit sich brachte, noch weitere Belohnungen. 'Verschiedene erzstiftische Lehen wurden ihm zu Erbrecht verliehen, das erste, das wir genauer kennen — doch nicht das erste überhaupt — im Jahre 1499, als er im 18. Jahre bereits dem Kanzleidienst angehörte.[19] Er erhielt die Anwartschaft auf ein, von dem zeitigen Lehninhaber, dem Zimmermann Himphenne, neu gebautes Haus in der Burggasse zu Coblenz, dem "roten Haus" gegenüber, und hat es später auch im Besitz gehabt. Wenige Jahre danach, 1502, noch als Kanzleischreiber und im 21. Dienstjahre, wurden ihm 3 Morgen Land "auf dem Bühl" zu Coblenz, früher Weingärten, und als jährliche Gefälle von dem Hause "zum Einsiedel" in der Lere, 250 Häringe, 100 Bücklinge, 5 Weisspfennige und 4 Heller verliehen[20] — wiederum zunächst nur in Anwartschaft für den Todesfall des zeitigen Besitzers, aber später sind auch diese Lehen in Maiers Besitz. Im Jahre 1507, "an die 26 Jahre" im Dienst, erhielt er 63/4 Morgen Weingärten zu Lützel-Coblenz und in der Nachbarschaft[21], und 1509, in seinem 29. Dienstjahr, 17 Gulden Manngeld, die jährlich zu Martini aus dem Siegelamt zu Trier gezahlt werden sollten[22]. Mit Ausnahme des letztgenannten Geldlehens war die Vererbung der Lehen unter Söhnen und Töchtern oder den Leibeserben überhaupt ausdrücklich vorgesehen, und so haben sie sich zum Teil wenigstens unter der weiblichen Nachkommenschaft Maiers, der noch der Antiquarius-Schreiber Stramberg angehörte, Jahrhunderte lang fortgeerbt[23].
Maier erreichte ein Patriarchenalter. Als er 1481 in die Kanzlei eintrat, wird er doch an die 20 Jahre gezählt haben, und 60 Jahre später finden wir ihn noch am Schreibtisch tätig. Unter 4 Erzbischöfen hat er gedient, den Regierungsantritt des fünften, im August 1540, noch erlebt; zu Anfang 1542 ist er gestorben[24], man möchte glauben nach einem in allen Stücken reich gesegneten Leben.
In einem kräftigen und ausdauernden Körper lebte ihm ein reger und energischer, durch stete Arbeit geschulter Geist. So wurde er nicht nur ein ungewöhnlich pflichttreuer und brauchbarer altgedienter Beamter, sondern gelangte auch zu Leistungen, die über die bloß pflichtmässigen hinausgingen, und mit denen er allerdings Seinesgleichen um vieles überragte und eine fast einzigartige Stellung unter den älteren trierischen Beamten sich erworben hat. Das sind seine schriftstellerischen Arbeiten. Freilich hingen sie aufs engste mit seinen Berufsaufgaben zusammen, oder wuchsen gar aus ihnen hervor. So lassen sie auch wieder seine Berufstätigkeit in hellem Lichte erscheinen, die Ämter, in denen er stand, und seine Persönlichkeit, die er für sie einsetzte. Teils sind sie historisch - archivalischer Art, teils der Zeitgeschichte gewidmet.
Eine sammelnde Hand und ein ordnender Geist eigneten ihm in gleicher Weise, wenn freilich dieser auch nicht voll zur Geltung kam. Dem eindringenden Streben nach vertiefter Kenntnis der ihn beschäftigenden Dinge musste häufig schon die Sammlung der Materialien dienen. Aber mit emsigem Fleiß wusste er vieles zu umfassen und zu erledigen.
Die Schriften des Peter Maier sind, wie seine Ämter, von zweierlei Art; sie behandeln der Hauptsache nach Gegenstände der erzstiftischen und der städtischen Verwaltung und Geschichte. Die Besprechung im einzelnen wird uns ihre Form und ihren Inhalt kennen lehren.
1. Das Huldigungsbuch[25], eine Beschreibung der den Erzbischöfen von den Städten, Flecken, Pflegen, Ämtern, Landschaften und Dörfern geleisteten Huldigungen; in der vorliegenden Fassung — von einer anderen wissen wir nicht — ziemlich einheitlich im Jahre 1532 und wenig später geschrieben, mit Aufzeichnungen von 1539 ganz am Ende. — Papierhandschrift in Pergament gebunden, Folio. — Der Gegenstand wird in 4 Büchern behandelt, und zwar
I. die Huldigungen für die Erzbischöfe von Heinrich von Vinstingen (1260) bis Johann II. von Baden (I- 1503);
II. für Jakob von Baden (1503-1511);
III. für Richard von Greiffenklau (1511-1531);
IV. für Johann von Metzenhausen (1531-1540).
Während für die früheren Jahrhunderte Peter Maier „aus alten Schriften und Büchern" seinen Stoff zusammenträgt[26], die erzstiftischen Kopialbücher vielfach am Rande citiert, gelegentlich auch die Cronica Trevirorum[27], so schildert er vom Ende des 15. Jahrhunderts ab die Dinge meist als Augenzeuge und Teilnehmer an den Geschäften, aber nicht etwa nach seiner Erinnerung, sondern aufgrund der Urkunden und Akten, die er teils wörtlich, teils im Auszuge übernimmt; gelegentlich fügt er aus eigener Kenntnis das eine oder andere hinzu. Zuerst wird der Wahlvorgang erzählt; die den Huldigungsakt jedesmal vorbereitenden Ausschreiben, die Begleitung, in welcher der Erzbischof die Huldigungsfahrt antritt, finden eine Stelle. Die Beschreibung der Huldigungen mit ihren Ceremonieen, die etwaigen staatsrechtlichen Besonderheiten und Meinungsverschiedenheiten, die dabei zur Sprache kommen, stellen im Vordergrunde; die Huldigungspenden der Untertanen werden wegen ihrer finanziellen Wichtigkeit nie vergessen.
All dies macht aber nur den Grundstock des Buches aus. Andere Dinge, die mit dem Huldigungsgeschäft mitunter nur in ganz entferntem, vielleicht nur in zeitlichem Zusammenhang stehen, werden mit dargestellt. Es mag hervorgehoben werden:
Itinerar und Hofhalt des Erzbischofs Boemund 1354, Reise zum Nürnberger Reichstag und Aufenthalt beim Erlass der goldenen Bulle (1355/56) [28], dann Ausreise mit Kaiser Carl nach Metz 1356 (Fol. 35-48) [29]; Belagerung von Boppard 1497 (Fol. 69 ff.) [30]; Herkommen der Liewerer, Schweicher und Waltracher Heerschau 1505 (Fol. 112 ff.); Freiheit und Gewohnheit der Stadt Montabaur (Fol. 144 f.) [31]; Bestätigung des Erzbischofs Richard und Verleihung der Regalien an ihn durch den Kaiser während der italienisch-französischen Wirren (Vertrag zu Cambrai) 1511 (Fol. 163ff.); Brand im Schlosse zu Dann 1511 (Fol. 194); ältere kaiserliche Privilegien über den Termin der Lehnsvergebung nebst einem fragmentarischen Register der Lehnsleute des Erzbischofs Heinrich von Vinstingen (1260 —1286) (Fol. 243 ff.); Tod und Begräbnis des Erzbischofs Richard 1531[32], die Zwischenverwaltung bis zur nächsten Wahl (Fol. 250 ff.); Judenkrawall in Lützel-Coblenz nach Richards Tode (Fol. 255 ff.) [33] innere Angelegenheiten und kriegerische Unruhen im Erzstift nach der Wahl des neuen Erzbischofs 1531 (Fol. 261 ff.).
Der 4. Teil, der die Huldigungen für Johann von Metzenhausen bringt, ist inhaltlich besonders ausgezeichnet. Nachdem Maier ein Ausschreiben Johanns II. an seine Amtleute und Kellner von 1498 mit dem Auftrag, vollständige statistische Beschreibungen ihrer Amtsbezirke anzufertigen, mitgeteilt hat (Fol. 278 f.), lässt er an den geeigneten Stellen Auszüge aus den eingereichten Beschreibungen folgen, in denen meist die Zahl der Feuerstätten und die landesherrlichen und sonstigen Gerechtsame angegeben sind. Damit verbindet er dann noch die Liste der Steuerbeiträge, die bei den Ausschreibungen von 1505 an durch die einzelnen Ortschaften aufgebracht worden sind. Von jener statistischen Landesaufnahme an der Grenze des Mittelalters ist uns sonst nichts bekannt, ihr Verlust ist sehr zu beklagen. Um so mehr danken wir Maier die Mitteilung der wenn auch nur spärlichen, aber doch lehrreichen Materialien. Wir erhalten solche für folgende Ämter oder Landschaften:
Boppard (Fol. 280 f.),
Montabaur (292 f.),
Baldeneck (302),
Mayen (318 f.),
Schöneck E. (324 ff.),
Schönenberg i. Össling bei Prüm (330 f.),
Pfalzel (336 ff.),
Hunolstein (343 f.),
Baldenau (345),
Bernkastel (349),
Saarburg (355 ff.),
Grimburg (373 f.),
Welschbillig (375).
Die Beträge der im 1. Viertel des 16. Jahrhunderts gezahlten Landsteuern sind teils im einzelnen, teils nur summarisch angegeben für folgende Ämter oder Landschaften:
Boppard (281' f.),
Oberwesel (286),
Montabaur (293),
Engers (299'),
Baldeneck (303),
Zeller Hamm (305' f),
Wittlich (309 f.),
Cochem (313 f.),
Bergpflege (315'),
Mayen (318'),
Ulmen (319),
Schöneck i. E. (327f.)
und für die übrigen vorher genannten Orte im Anschluss an deren Statistik.
Das Ganze ist sehr sorgfältig und übersichtlich angelegt und bequem für das Auge geschrieben. Ein ausführliches Inhaltsverzeichnis, das indessen die eben angeführten Einzelheiten nicht berücksichtigt, findet sich am Anfang, mit Wappenbildern reich geschmückt. Solche Bilder kehren auch im Texte bei der großen Liste der Lehnsmannen wieder, die ihre Lehen vom Erzbischof Richard empfangen haben (Fol. 217 ff)[34]; die Fürsten, Grafen, edlen Herren, Ritter und Bürger werden mit den farbigen Skizzen ihrer Wappen namentlich aufgeführt. Auch sonst sind Wappenbilder hier und da im Text verstreut. Bemerkenswert ist eine Skizze in Wasserfarben (Fol. 118’), welche die Altarsetzung des neuen Erzbischofs Richard von Greiffenklau darstellt; es ist anzunehmen, dass auch sie von Peter Maier herrührt[35].
Gegen Ende des 4. Buches ist der Text weniger vollständig und flüchtiger behandelt. Es erscheinen Lücken, deren Ausfüllung aus irgend einem Grund unterblieben ist; für eine Reihe von Huldigungen aus 1532 werden nur die Tagesdaten gegeben und ist der Raum für die Berichte selbst ausgespart (Fol. 387-394). Mit der Dierdorfer Huldigung von 1533 schloss die Niederschrift zunächst ab. Später machte Maier dann zwei Nachträge. Er gab einen kurzen und lückenhaften Bericht über den Heimfall der Herrschaft Bruch und die Entgegennahme der Huldigung seitens der dortigen Untertanen 1539 (Fol. 399)[36], und einen ähnlichen Bericht über die Huldigung der Untertanen der Schwarzenberger Heerschau unter dem Erzbischof Johann IV. Ludwig von Hagen; der Kanzler Johann von Enschringen war damals Pfandinhaber von Schwarzenberg[37]. Bei diesen Huldigungen wirkten andere Sekretäre, nicht mehr der greise Maier, von Amtswegen mit, aber dennoch war es die Absicht des Unermüdlichen, auch die Huldigungen unter Johann IV. zu beschreiben.
Das staats- und verwaltungsrechtliche Interesse leitete Maier bei der Abfassung dieses Buches. Ihm, der unter 4 Kurfürsten gedient und unter dreien bei dem Huldigungsgeschäft tätig mitgewirkt hatte, lag es daran, für die Vergangenheit und Gegenwart die Formen, unter denen es sich abwickelte, in ganzem Umfange festzustellen und so einen wesentlichen Teil der trierischen Landeshoheit nach allen Seiten hinaufzuklären. Man möchte sagen, der Geist des Zeitalters, das die Entwicklung des Territorial-Fürstentums abschloß, war hier in ihm wirksam. Wie ernst es ihm mit seinem Plan war, erkennt man an kleinen Einzelzügen. Er verzeichnet diejenigen, die dem verstorbenen Erzbischof Jakob II. (+ 1511) nicht gehuldigt haben, trägt am Rande „die Stadt Trier" nach und vermerkt dann später dabei: hätte der Erzbischof die nächstfolgenden Pfingsten erlebt, so war seine Absicht, zu Trier einzureiten - und dies habe er und andere von Sr. Fürstlichen Gnaden gehört; das bekräftigt er noch durch seine Namensunterschrift (Fol. 110)[38]. Als die Bewohner von Clüsserath im Frühjahr 1531 huldigen sollten, gab es Weiterungen, die erst durch Erforschung der Rechtsverhältnisse gehoben wurden und die nachträgliche Huldigung zur Folge hatten. Nach seinem Bericht hierüber bemerkt M. noch persönlich: Clüsserath ist Eigentum des Stifts, ferner in dessen besonderem Schirm und gibt dafür eigene Abgaben, gehört im übrigen zu der „niederen Heerschau" zu Longuich; dem Erzb. Richard haben sie, zu Pfalzel an der Mosel vor der untersten Pforte gehuldigt und dabei — so fügt er hinzu — „bin ich gewesen, und findet man das nicht registriert, so ist es meine Schuld und aus Vergess unterlassen". Auch hier fehlt nicht die feierliche Bekräftigung mit der vollen Namensunterschrift. —
Nicht lange, nachdem das Huldigungsbuch bis auf die Nachträge abgeschlossen war, unternahm Maier es, in einem zweiten umfangreichen Werke' gewisse andere Gebiete und Streitfragen des kurtrierischen Staatsrechts darzustellen.
Es ist bekannt als 2. Das sog. Erbämterbuch. Papierhandschrift in Folio, mit einer Widmung an den Erzbischof Johann III. von Metzenhausen, vom 24. December 1537[39].
Hier werden in 6 Teilen folgende Gegenstände behandelt:
I. Der Primat des Erzbischofs in Gallien und Germanien (Fol. 3-5);
II. Die Erzkanzlerwürde des Erzbischofs in Gallien und Arelat (Fol. 6-20);
III. Die vom Erzstift lehnrührigen Erbämter und ihm zustehenden Herbergen (Fol. 22-39);
IV. Das Öffnungsrecht der Erzbischöfe; ein Nachweis der in Frage kommenden Häuser und Schlösser in alphabetischer Folge (Fol. 40-67);
V. Die erzstiftischen Hoheits- und Herrschaftsrechte gegenüber Herren und Rittern, auch einigen Städten und Festen (Fol. 70-372). Sehr eingehend ist das „Herkommen" der Herren zu Isenburg, ihre Dienst- und Lehnspflichten Fol. 20-213, und ähnlich das „Herkommen" der Grafen von Sponheim Fol. 324 ff. behandelt. Ein alphabetisches Inhaltsverzeichnis für Teil V findet sich Fol. 214 und 215.
VI. Die im Mannesstamm ausgestorbenen, vormals dem Erzstift lehnpflichtigen Geschlechter: ein alphabetisches Register gesondert nach Fürsten, Grafen und Herren, Rittern und Burgmannen (Fol. 373-393).
Die Urkunden in den erzstiftischen Kopialbüchern, für die älteren Verhältnisse auch, die Gesta Trevirorum und die Chronica Treverica Akten in Registratur und Archiv sind auch hier die Quellen; sie werden immer mit größter Gewissenhaftigkeit neben dem Texte vermerkt. Im allgemeinen werden nur Regesten und Auszüge der Urkunden mitgeteilt, nur in Teil II sind die Urkundentexte selbst zahlreicher. Wichtig sind in diesem Teil (Fol. 16 ff.) einige Urkunden. und Aktenstücke aus der Zeit des Erzbischofs Richard, die diesen im Verkehr mit Kaiser Karl V. und im Streit mit Kurmainz wegen der Erzkanzlerwürde des Erzstifts zeigen und nur hier überliefert sind. Ihre geschichtliche Einordnung in den Gang der Ereignisse erscheint noch nicht sicher, und leider hat schon Maier über den Fortgang der Bemühungen Richards, das trierische Erzkanzleramt über Gallien und Arelat zu neuer und erweiterter Geltung zu bringen, keinerlei Nachrichten gefunden. In diesem Zusammenhang (Fol. 11' f.) bringt Maier auch den Bericht über die Reise des Erzbischofs Boemund nach Nürnberg und Metz, 1355 und 1356, den er ausführlicher schon im Huldigungsbuch mitgeteilt hatte. Er entschuldigt sich gewissermaßen: wiewohl dies für den Hauptgegenstand nicht im besonderen dienlich wäre, so wolle er es doch nicht unterlassen, dem Erzbischof und der Kirche zu Lob und Ehren solches zu beschreiben[40].
Verhältnismässig am spärlichsten sind die Nachrichten in Teil III über die erzstiftischen Erb-Hofämter, unter denen eigentlich nur das Marschallamt ausführlicher und urkundlich behandelt wird. Während Maier in den ersten 3 Teilen mit der Spärlichkeit des Materials und dem Mangel ausreichender Nachrichten zu kämpfen hat, steht ihm für die folgenden Teile der ganze Schatz der urkundlichen Überlieferung des Erzstifts zur Verfügung und mit der größten Gewissenhaftigkeit und unermüdlichem Fleiß sammelt er alles seinen Zwecken dienende und reiht es an Ort und Stelle ein.
Raum für Nachträge ist, besonders im 5. Teil, ausgespart; gelegentliche Lücken zeigen, dass die Arbeit hier noch nicht abgeschlossen war[41].Bemerkenswert ist, wie er von dem großen trier-sponheimischen Vertrag von 1489 „um der Kürze willen" die einzelnen Artikel kurz anführt, diese aber mit fortlaufenden „Annotationen" des verstorbenen Kanzlers von Enschringen, wie die Artikel verstanden und gehalten werden sollen, begleitet (Fol. 334 ff.). Die Register der ausgestorbenen lehnpflichtigen Geschlechter im 6. Teile gehen auf eine ganz umfassende Quellenarbeit zurück; die urkundlichen Nachweise sind leider fortgelassen, weil sie ja eine praktische Bedeutung für die Verwaltung nicht mehr hatten. Es genügte eben eine Übersicht dieser Familien zu haben. Jahreszahlen beiden einzelnen Namen weisen immerhin das urkundliche Vorkommen nach.
In der Widmung an den Erzbischof wird der Plan des Werkesentwickelt, das in erster Linie dazu bestimmt ist, dem Landesfürsten selbst geschichtliche Aufklärung und Belehrung zu gewähren. Diesem bringt es Maier dar als eine Neujahrsgabe und mit den Wünschen für ein glückseliges neues Jahr; datiert ist die Widmung vom 24. December 1537. Der Erzbischof möge das Buch gnädiglich annehmen und wenn er, gescheffte ane (das selten geschieht), und die weide und das felt, die winter zytt, mit uberiger kelten, auch dufte, nebel, schnee, kiesel, winde, hagel, regen und anderm ungewitter umbgeben und bedeckt syn, das man nit wol wanderen, E. ch. f. g. auch uff deme geiagde iren lusten nit haben, noch icht nutzlichs ader fruchtbars schaffen mag’ —dann wolle er hier und da ,vor die lange wile` in dem Buche ein wenig lesen; es werde ihm hoffentlich nicht alles was darin steht, missfallen; wo ihm aber „als dem Höchstverständigen" etwas nicht behagen würde, das möge er des Verfassers „alter, schwerer gehabter kranckheit, unverstand und ungeschicklichkeit gnediclich zumessen'.
Dem feierlichen Zweck des Buches entspricht die Ausstattung. Die Niederschrift ist in noch höherem Grade als bei dem Huldigungsbuch sauber und sorgfältig und unter anspruchsvoller Raumverschwendung geschehen. Den klaren und kräftigen Schriftzügen merkt man nicht an, dass sie von einem der ältesten Diener des Erzstifts — wie Maier sich selbst in der Widmung nennt — noch dazu nach schwerer Krankheit herrühren. Mit blauer, grüner und roter Farbe, letztere in 2 verschiedenen Mischungen, heben sich Überschriften, Anmerkungen, Zusätze und bemerkenswerte Textstellen von dem eigentlichen Texte ab; manchmal ist auch zuviel des Farbenspiels. In den Teilen III, IV und V ist der Text mit den sauber in Farben ausgeführten Wappenbildern der behandelten Personen und Familien reich geschmückt, ähnlich wie bei der Liste der Lehnsmannen im Huldigungsbuch.
Während das Huldigungsbuch bisher unbeachtet und anscheinend im Privatbesitz der Maier'schen Familie und ihrer Erben geblieben ist, obgleich es nachweislich zu Maiers Zeit auf der Kanzlei aufbewahrt wurde — es ist erst im Jahre 1873 für das Coblenzer Staatsarchiv erworben worden — hat das Erbämterbuch schon lange die gebührende Beachtung gefunden. Hontheim hat eine Abschrift des ganzen Buches seinen Sammlungen einverleibt, so dass es auch der Literatur nicht fremd blieb[42]. Auch wurde schon im 18. Jahrh. ein Extractus des Buches hergestellt, eigentlich eine ziemlich getreue Abschrift, in der nur der 6. und letzte Teil fehlt; davon sind 2 Exemplare bekannt[43]. Einen großen Nutzen hat Joh. Jak. Moser von Maiers Erbämterbuch für sein „Staatsrecht des ChurFürstlichen ErzStiffts Trier" (Leipz. und Frkf. 1740) gehabt. Ihm, der zu den Archiven überhaupt leichten Zutritt gehabt hat, ist M.'s Arbeit nicht unbekannt geblieben, wenn er auch seinen Namen nicht nennt. Seine „ weitläufftigeren Nachrichten" über die Erbbeamten des Erzstifts (Cap. I § 31 S. 18 ff.) geben lediglich den 3. Teil des Maierschen Buches in etwas anderer Anordnung wieder, und ebenso hat er es für seine Ausführungen über das trierische Erzkanzleramt (Cap. II § 15 ff.) herangezogen. Mit einem deutlichen Hinweis auf unsere Handschrift bringt er die Aktenstücke, die des Erzbischofs Richard auf diese Würde abzielenden Bemühungen dartun[44]. Hat Moser also Maiers Buch gekannt und durchstudiert, so darf man annehmen, dass es ihm auch in anderen Partieen Hilfe und Anleitung geboten hat, auch wenn sich das nicht klar erkennen lässt[45]. Mit der profunden Belesenheit und Gelehrsamkeit eines Moser und der virtuosen Technik seiner Darstellung kann Maier's Leistung nicht verglichen werden; aber er darf doch als dessen Vorgänger in den Grenzen betrachtet werden, die durch seinen Beruf und seine Zeit gesetzt waren.
Es bleibt noch hinzuzufügen, dass unsere Handschrift schon längst von Beyer beschrieben und zum Teil abgedruckt ist[46].
Andere Arbeiten Maiers behandeln die lehnsherrlichen Rechte und Güter des Erzstifts und sind z. T. wenigstens als Concepte oder Vorarbeiten für das Erbämterbuch aufzufassen. So in erster Linie
3. Das Lehenbuch in 4°, dessen erste 3 Teile mit Teil I, III und VI des Erbämterbuches übereinstimmen, wenn auch mit manchen Abweichungen im einzelnen und Besonderheiten, die auf die frühere und auch minder sorgfältig vorbereitete Niederschrift deuten[47]. Das Buch enthält ferner
IV. Die dem Eigentum des Erzstifts vorenthaltenen Lehnstücke nach der alphabetischen Folge der ersten Empfänger (Fürsten, Grafen und Herren, Ritter und Knechte), meist aus der Zeit des Erzbischofs Balduin, mit Zeitangaben, wichtigen Einzelheiten, besonders über die erzstiftischen Aufwendungen für den Erwerb dieser Lehnmannschaften.
V. Register der der erzstiftischen Lehnherrlichkeit unterworfenen Liegenschaften, Rechte, Gefälle, Personen — nach alphabetisch geordneten Stichworten, z. B. Acker, Ackerland und Huben Landes[48], Backhäuser, Besthäupter u. s. f.; grössere Reihen unter demselben Stichwort sind wieder alphabetisch geordnet, z. B. die „Burgleute und Burgmannen" nach den Namen der Burgen, um deren Lehen es sich handelt, die „Dörfer und Täler (deele)", die „Fischereien" nach den Orten, die Geldrenten nach den Zahlstellen u. s. f. Die Lehninhaber werden meist mit verzeichnet und zahlreiche Randbemerkungen beziehen sich auf die späteren Schicksale der Lehen unter Erzbischof Richard[49]. Die Arbeit ist indessen nur als Fragment überliefert, der Buchstabe H ist nur teilweise behandelt. Spuren, dass die Arbeit weitergeführt war, sind aber doch erhalten.
Verwandten Inhalts ist eine Arbeit, die bezeichnet werden kann als 4. Lehenbuch des Erzbischofs Jakob II. (1503-1511) in Folio[50], das nach seinem Hauptinhalt mehr oder weniger ausführliche Auszüge aus den im Perpetuale Jakobs enthaltenen Lehnurkunden enthält und in diesem Teil vom Verfasser von I bis CXXVII foliert ist. Ein alphabetisches Namenregister der Lehnmannen geht voraus, während andere Teile des Buches bestimmt sind, den Hauptinhalt zu ergänzen und das Material zu vervollständigen. Die Namen der Lehnmannen erscheinen geordnet nach den Zahl- oder Lieferungsstellen, Kellereien, Zöllen, Siegelämtern, von denen sie Geldlehen oder Gefälle beziehen; ebenso die Burgmannen nach den Schlössern und Burgen, wo sie ihre Lehen haben. Dann werden die, schlosse, vesten, stede und husere, die erzstiftische Lehen sind, und diejenigen, wo das Erzstift ein Öffnungsrecht hat, aufgezählt. Der Verweis auf die vorhergehenden Regesten fehlt selten. Durch häufige Zusätze aus den Akten oder aus der eigenen Erinnerung bereichert Maier den Inhalt seiner Regesten. In manchen Fällen verzeichnet er alle Fundstellen in den erzstiftischen Urkundenbüchern für den betreffenden Gegenstand, gibt er ,,Repertorien" über das einschlägige Material. Das Buch ist nach Abfassung des Perpetuale, aber noch zu Lebzeiten Jakobs II. entstanden[51].
Mit ihm verbunden ist ein Repertorium super privilegiis domini Treverensis ex libro privilegiorum domini Johannis — kürzere oder längere Auszüge aus kaiserlichen zu Gunsten des Erzstifts erlassenen Privilegien, mitunter nur in Regestenform; die Privilegien Friedrichs II. sind die ältesten hier genannten. Für den Kurfürst Johann II. (1456 —1503) muss ein solches Privilegienbuch angelegt worden sein, dessen Inhalt hier ausführlich nach der Blattfolge, bis Fol. XLVII, wiedergegeben wird.
Einige Pergament- und Papierblätter am Anfang und Schluss des ganzen Buches sind für mancherlei Aufzeichnungen verwandt worden, die dem aufmerksamen Schreiber bemerkenswert erschienen, u. a.: über die Geldgeschenke, wie sie bei den kurfürstlichen Hofämtern und der Kanzlei zu gewissen Zeiten üblich waren, und ihre Verteilung; die Stationen einer von Coblenz ausgehenden, über den Schwarzwald, Ulm und Passau nach Wien und von da nach Venedig und über Bozen nach Coblenz zurückführenden Reise, ohne dass über den Zweck und die Reisenden selbst etwas gesagt wäre; eine Liste der zahlreichen Rheinzölle und der trierischen Mosel-, Saar- und Landzölle; Berechnung der Kosten eines militärischen Aufgebots.
Von dem Lehenbuch Jakobs II. scheint es noch eine zweite, ältere oder jüngere Bearbeitung gegeben zu haben. Wir besitzen nämlich von Maiers Hand ein
5. Repertorium in libellum sequentem in 4°[52], welcher libellus nicht weiter bekannt ist, in dem aber verzeichnet war, was zu Zeiten des Erzbischofs Jakob II. vom Stift zu Lehen ging, wie eine Randnotiz gleich zu Anfang des Repertoriums oder Registers besagt. Dies ist nach alphabetisch geordneten Stichworten bearbeitet, ähnlich dem Teil V des allgemeinen Lehenbuchs (3) und bildet so eine weitere Ergänzung zu den Registern im Lehenbuch Jakobs (4). Der Vergleich der Register ergibt, dass das erhaltene Lehenbuch Jakobs etwa den doppelten Umfang hatte, wie der verlorene libellus.
Das Repertorium zu ihm enthält ausserdem noch eine Liste der vom Erzstift lehnrührigen „Kirchensatze und Zehnten", alphabetisch nach den Orten, nebst den Namen der Lehnträger des Jahres 1522. Endlich sind noch einige Lagen Papier angebunden, deren Inhalt den Teil V des allgemeinen Lehenbuchs auf's beste ergänzt und erkennen lässt, dass er zu Ende geführt war[53].
6. Das Güter- und Lehenbuch in 4° [54], ein Register der erzstiftischen Eigen- und Lehngüter und -besitzungen an den einzelnen Orten, das mitunter eine völlige Materialsammlung zur Ortsgeschichte darstellt, aber nicht recht gesichtet und nicht über den Buchstaben D hinausgeführt oder doch nicht weiter überliefert ist. Manche Artikel sind wiederholt bearbeitet; dann haben wir eine Vereinigung verschiedenartiger Concepte vor uns, wie denn auch diese Aufzeichnungen nach dem. Schriftcharakter und dem Äusseren überhaupt recht verschieden sind.
Im allgemeinen sind nur die älteren Verhältnisse des 14. und 15. Jahrhunderts, manche Teile nur aufgrund des Balduineums behandelt. Ein Hinweis auf gleichzeitige Dinge findet sich nur selten[55]. Dass unmittelbare praktische Zwecke der Verwaltung bei diesen Arbeiten mitgesprochen haben, lehren einige Anweisungszettel an Maier, in den Mannbüchern nach bestimmtem Material zu forschen[56], und gelegentliche Ausführungen Maiers, die auf Lücken im Material und dessen Vervollständigung „im Gewölb zu Ehrenbreitstein" hinweisen[57]. Und wie er selbst seine Arbeit aufgefasst wissen wollte, zeigt die Bezeichnung als „Repertorium" für einen seiner Artikel[58], d. h. als Hilfsmittel zum Auffinden der bezüglichen Nachrichten in den erzstiftischen Mannbüchern.
Neben diesen nach Anlage und Absicht umfassenden und allgemeinen Arbeiten haben andere einen specielleren und engeren Charakter, sind noch mehr das Ergebnis archivalischer, der unmittelbaren Verwaltung dienender Tätigkeit, im übrigen aber jenen anderen Arbeiten durchaus verwandt. Es sind besonders schwierige Kapitel aus der Entwickelungsgeschichte des trierischen Territoriums, die in ihnen behandelt werden.
7. Das Sponheimer Buch in 4° behandelt die Beziehungen des Erzstifts Trier zu den Grafen von Sponheim und dem Cröver Reich, gesondert für die einzelnen Erzbischöfe von Balduin bis Richard (1307 —1531), in Regesten, Urkundenauszügen und -abschriften[59]. Es wurde die Grundlage für die Behandlung des „Herkommens der Grafen von Sponheim“ in Teil V des Erbämterbuches[60] und muss dessen Lücken in diesem Kapitel ersetzen. Hier begnügte sich Maier mit der Beleuchtung der lehnrechtlichen Verhältnisse, im Sponheimer Buch behandelte er ausserdem noch, ebenfalls für die einzelnen Erzbischöfe der Zeitfolge nach, die sonstigen geschichtlichen Vorgänge, von der Gefangennahme Balduins durch die Gräfin Loreta, 1328, an — „wie ein solches aber zugegangen und warum, wissen die Götter, denen nichts verborgen." Da werden Korrespondenzen mitgeteilt und sorgfältige Listen der Vergleichstage, die seit dem Jahre 1504 gehalten worden waren. Die von beiden Seiten teilnehmenden Räte werden genannt; in Begleitung der trierischen befindet sich anfangs als Sekretär Kebisch und seit 1511 meist Maier.
Auf unfolierten Blättern am Anfang wie am Ende des eigentlichen Buches sind nicht unbeträchtliche Nachträge zu finden, ganz zum Schluss auch einige Notizen für die ersten Jahre Johanns III., 1532 und 1533[61].
8. Das Luxemburger Buch in 4° [62] behandelt ähnlich die Beziehungen des Erzstifts zu dem Herzogtum Luxemburg und dessen Herrschaften, die von jeher zu viel Strittigkeiten Veranlassung boten; dabei wird den Schicksalen der Herrschaft Schöneck in der Eifel besondere Aufmerksamkeit zuteil. Hier begegnen auch Listen einschlägiger Originalurkunden im trierischen Archiv.
Vervollständigt wird diese Sammlung durch eine andere kleinere, die in erster Linie die bei dem Erzstift — schon seit den Tagen Balduins — durch die Grafen von Luxemburg gemachten Schulden und Pfandschaften, dann aber auch sonstige territoriale Beziehungen berücksichtigt (9) [63]. Diese Regestensammlung „betreffend die Schulden des Landes Luxemburg" hat der damalige Kanzler dem Erzbischof überreicht, worauf Maier in einer nachträglichen Notiz seines grösseren Luxemburger Buches unter dein 30. December 1534 — vermutlich dem Tag der Vorlage an den Erzbischof — verweist. Noch später, 1541, erweiterte er eben dies Buch um einiges, und gab ihm mit ordnender Hand die äußere Gestalt[64].
Für andere ähnliche Arbeiten archivalischer Art mag ein kurzer Hinweis an dieser Stelle genügen[65].
Ist nun Maier in all diesen Büchern mehr oder weniger von praktischen Erwägungen und Bedürfnissen geleitet, denen ein historisches Interesse freilich weit entgegenkam, so hat er dieses doch auch einmal allein herrschen lassen, indem er
10. Die Kriegszüge der Erzbischöfe von Trier — oder mit seinen Worten: Ettlicher Ertzbischoven zu Trier Feldlegger, Sich Gewalts zu erwehren, zu Straiffe der Ungehorsamen und Motwilligen und zu Hanthabunge ihrer Privilegien — zu beschreiben unternahm, in 4°[66].
Er beginnt mit der Zeit Alberos (1131-1152), begnügt sich anfangs mit kurzen Notizen, wird allmählich, besonders seit Balduin, ausführlicher und breiter. Fehdebriefe, Ausschreiben an die Vasallen, Listen der Gefolgsmannen, Listen von Steuerbeiträgen, Verlusten und Unkosten werden mitgeteilt. Im Zeitalter des Erzbischofs Otto von Ziegenhain (1418-1430) fesseln ihn die Hussitenkriege völlig; Briefe und Aktenstücke bis 1430 werden in möglichster Vollständigkeit gegeben. Es wird ihm schwer, sich von diesem Gegenstand zu trennen:
„Ich hette noch viel meher und gar schoene Epistelen hierinnen schriben moegen, die auch von der Historien und Geschicht wegen fast lustig zu lesen gewest weren, wan es mich an mynem Fürhaben nit zu wythe umbzogen und zu begerttem Ende nit verhindert hette".
Aber er kann doch nicht umhin, noch „die Klagschrift" der Ketzer an die Republik Venedig von 1420, worin auch ihre Glaubenssätze zum Teil zu finden sind, anzufügen. "Darnach werden ich myn furgenommen materi zum Ende understan zu bringen". Wenn er das auch wirklich getan hat, so muss der Text nicht vollständig überliefert sein. Denn nach jener Klagschrift folgt nur noch ein Blatt mit trierischen Händeln von 1422 und 1424. Maier schöpft im allgemeinen offenkundig aus den Schätzen des kurtrierischen Archivs, nur einmal zum Jahre 1299, citiert er die cronica Trevirorum, eine auch sonst von ihm genannte Quelle, über die gleich noch einiges zu sagen sein wird.
Wieder bei anderen Schriften verbindet sich das historische und zeitgenössische Interesse Maiers. Indem wir uns mit ihnen vertraut zu machen suchen, betreten wir ein Gebiet, das noch sehr der Aufhellung und Durchforschung bedarf, das Gebiet der erzstiftischen Historiographie. Von Maiers Hand besitzen wir die
11. Gesta archiepiscopi Johannis II. de Baden in 4° [67]. Einfach und im allgemeinen nach der Zeitfolge werden die Begebenheiten aus der langen Regierungszeit des Erzbischofs erzählt, unter dem Maier den trierischen Kanzleidienst angetreten und mehr als 20 Jahre versehen hatte. Nehmen die politischen und kriegerischen Händel einen breiten Raum ein, so haben doch auch die Unternehmungen kultureller Art — Klosterreform, Bauten aller Art, Pflege des Gottesdienstes, der Kunst und Wissenschaft — die volle Aufmerksamkeit des Erzählers. Bei dem Bericht über die, schon unter dem Vorgänger begonnene Neugründung der Trierer Universität kann er den Wunsch nicht unterdrücken: utinam erecta in futurum conservari diu possit! aber er zweifelt: ex fortuna pendere crediderim. Lange Namenreihen von Lehns- und Gefolgsleuten bei feierlichen oder kriegerischen Anlässen und die die erzstiftischen Finanzen belastenden Aufwendungen aller Art — die Summen werden am Rande neben dem Text notiert — sind, wie in allen Maier'schen Arbeiten, von besonderer Wichtigkeit. Von diesen Gesten ist nun noch ein zweiter Text vorhanden in einer Handschrift der Trierer Stadtbibliothek, und dieser Text ist in den Druck der Gesta Trevirorum übergegangen[68]. Er rührt von einem Mitglied der kurtrierischen Kanzlei her[69] und ist von einer etwas groben und zitterigen Hand besonders in Rücksicht auf Stil und Schreibweise durchkorrigiert; diese Änderungen entsprechen dem Maier'schen Text. Maier selbst hat einige Randbemerkungen zu jenem Trierer Text gemacht, die den Inhalt hervorheben sollen. Die Beobachtungen sprechen dafür, dass er eben diesen Text A als Vorlage benutzte, stilistisch und sachlich nach Belieben, wenn auch nicht bedeutend, veränderte[70] und vor allem mit den Namenlisten[71] und den Angaben über die erzstiftischen Unkosten erweiterte. Und er hatte vor ihn noch mehr und besonders mit Urkunden zu erweitern, worauf er in seinem Text B wiederholt, meist in Randbemerkungen hinweist: ut infra habetur, invenies u. dergl.
Dazu ist er indessen, wie wir annehmen müssen, nicht mehr gekommen. Den letzten Satz seiner Vorlage über die Bestallung eines Koadjutors, im Druck S. 346, nahm er nicht mehr auf, vermutlich weil er vorher noch sein Material über die frühere Regierungszeit Johanns bringen wollte. Nach dem Jahre 1508 hat er an seinem Gestentext noch gearbeitet, wenn der nicht erst nach dieser Zeit überhaupt entstand[72].
Die in der kurtrierischen Kanzlei entstandene Vorlage Maiers, A, ist gewiß nur die Abschrift einer noch früheren Niederschrift, einer ursprünglichen Redaktion, deren Urheber nicht ebenfalls in der Kanzlei zu suchen kein Grund vorliegt. Und könnte der nicht doch vielleicht Maier selbst gewesen sein, der für die geschichtlichen Dinge so interessiert und in den archivalischen Quellen des Erzstifts so bewandert war? Eben in der Sammelhandschrift, die den Text A überliefert, finden wir weitere Zeugnisse seiner historischen Betätigung. Er vervollständigte einen Text der Gesten des Erzbischofs Albero[73] und ebenso einen Gestentext, der in 4 Parallelspalten geschichtliche Dinge allgemeiner Art, Geschichte der Kaiser, der trierischen Erzbischöfe und der Päpste — Nota digna, Imperatores, Archiepiscopi Trevirenses, summi pontifices — darstellte[74]. Hier rühren von seiner Hand die ersten 3 Seiten für den Beginn der Regierungszeit Boemunds her, von 1354 an. Für die früheren Erzbischöfe sind die entsprechenden Texte in einer anderen Handschrift der Trierer Stadtbibliothek überliefert[75]. Auch diese älteren Teile waren Maier bekannt; in seiner Geschichte der „Kriegszüge" citiert er einmal zum Jahre 1299: ex cronica Treverorum sub titulo Nota digna, und wenn er sonst die Cronica neben den Gesta Trevirorum citiert, wird er ebenfalls diese Paralleldarstellung meinen.
In jener Sammelhandschrift folgt endlich auf ein Blatt mit einer Liste der trierischen Bischöfe und Erzbischöfe von einer Hand um 1500 — eine ähnliche, weiter angelegte Liste der Pontifices Treverenses von Maiers Hand, die Namen links auf der Seite, Lebensdaten rechts. Dieser geschichtliche Text, immer ganz kurz und nach Tabellenart gefasst, wird allmählich etwas reichhaltiger, besonders für die Zeit Balduins, um dann wieder fast zu verschwinden. Neben einigen zahlreicheren Notizen für Johann II. von Baden liest man die Worte: Ex d. Bertoldi secretarii notis scribe. Damit ist zweifellos der Sekretär Bertold Kruss, Maiers Landsmann und Vorgänger, gemeint. Was sind dies für notae zur Geschichte Johann's von Baden, mit dessen Regierungszeit auch Bertolds Dienstzeit fast genau abschloss? vielleicht die Gesten selbst? oder doch irgendwelche Aufzeichnungen, die einer erzählenden Darstellung vorangingen und zu Grunde gelegt werden konnten? Liegt in dem Text A eine solche Bearbeitung oder nur die Abschrift der notae selbst durch einen der Kanzleischreiber vor? und hat Bertold selbst noch diesen Text durchgesehen und korrigiert, Maier ihn dann seinerseits, Text A, benutzt? Vielleicht aber auch einen anderen Text, der diesem ganz nahe stand?
Alles Fragen, die nur durch die sorgfältigste Erforschung des einschlägigen handschriftlichen Materials entschieden werden können. Aber soviel ist zweifellos klar: in den Gesta Trevirorum dieser Zeiten liegen Quellen amtlichen Charakters vor, deren Urheber und Schreiber. in der Kanzlei des Erzstifts zu suchen sind, und zu denen auch Maier gehört hat. Ob diese Erkenntnis auch für die Beurteilung der älteren Teile der Gesten ihren Wert hat, oh auch für sie einzelne Schreiber und Verfasser in der erzstiftischen Kanzlei zu suchen sind, das ist eine weitere Frage, auf die hier nur hingewiesen werden kann[76]. Sicher ist, dass der Schreiber von Text A der Gesten Johann's wiederholt auf die Gesten von dessen Vorgänger Jakob Bezug nahm und diese als bekannt voraussetzte. Maier hat in seinem Text, der ja etwas selbständiges war, solche Verweise beseitigt.
Vielleicht folgte Maier nur einem alten Brauch der trierischen Kanzlei, als er auch 12. die Gesten des Kurfürsten Richard von Greiffenklau dazustellen unternahm, wobei er freilich über die Anfänge nicht hinauskam, 4°[77]. Er beschrieb die Wahlvorgänge und die folgenden Feierlichkeiten und Feste im Frühjahr 1511 mit allem Ceremoniell, den Reichstag zu Trier im Frühjahr 1512, wobei die dem Auge des Beobachters sich darbietenden Ereignisse fast allein zur Sprache kommen, endlich die Belehnung Richards mit den Regalien durch den Kaiser zu Köln im Herbst desselben Jahres. Ob Maier ausser diesen Dingen, deren Augenzeuge er gewesen war, die ganze Regierungszeit Richards erzählen wollte, muss dahin gestellt bleiben.
Die leeren Blätter zwischen den einzelnen Teilen und Abschnitten des sauber geschriebenen Textes zeigen, dass dessen Vervollständigung beabsichtigt war, was gelegentlich auch ausdrücklich gesagt wird. Als Ergänzung und Fortsetzung dürfen jene die Regierungszeit behandelnden Abschnitte des Huldigungs- und Erbämterbuches angesehen werden. In Strambergs Rheinischem Antiquarius hat dieses Bruchstück der Gesten Richards eine Stelle gefunden[78].
So hat Maier mit einer großen Anzahl von Büchern ein besseres Verständnis mancher Verhältnisse und mancher Epochen aus der Geschichte des Territorialstaates Trier zu begründen versucht, wobei er nicht selten seine eigene Mitwirkung zu schildern hatte und gewissermaßen auch hierüber Rechenschaft ablegte. Den gleichen Charakter tragen diejenigen seiner Bücher, die aus seiner öffentlichen Tätigkeit in der städtischen Verwaltung und Rechtsprechung herausgewachsen sind. Nur dass in ihnen das persönliche Moment noch mehr überwiegt.
Das ist zunächst 13. das Diarium, ein Tagebuch aus der Zeit seiner Wirksamkeit als Schöffe, von 1508-1519; in 4°[79]. Den wesentlichen Inhalt gibt er selbst in den Sätzen des Anfangs an: was mich mein Schöffenamt zu Coblenz kostet, was ich davon empfangen habe, was da durch mich gehandelt ist. Aufzeichnungen über die Gerichtstage und sonstige Amtshandlungen nehmen für die beiden ersten Jahre, vom 14. April 1508, einen breiten Raum ein, Fol. I—XXXIV, und verbinden sich mit den sorgfältigen Angaben über den jedesmaligen, auf Maier entfallenden Anteil an den Schöffengebühren. Später treten diese mehr und mehr in den Vordergrund, so dass das Diarium fast nur ein Einnahmenbuch mit gelegentlichen sachlichen Einträgen wird. Als besonderer Teil hebt sich aus diesem Inhalt eine gewissenhafte Aufstellung der Kosten heraus, die Maier infolge seiner Wahl zum Schöffenmeister 1510 und 1511 durch die Abhaltung der Schöffenessen am Aschermittwoch und Geschworenen Montag erwachsen waren; für 1510 finden sich sogar 2 Aufstellungen, von denen die zweite etwas umfänglicher ist. Wir erfahren ganz genau, wer die Gäste waren, was alles gegessen und getrunken wurde — und das war nicht wenig! — und was jedes einzelne gekostet hat. Auch die Frau Peter Maier veranstaltete eine eigene Bewirtung und es ging hoch her. Verwunderlich erscheint uns nur, wie wenig anders das alles war als heutzutage.
Vorgeheftet ist dem Diarium, von Maiers Hand geschrieben und doch wohl auch von ihm gefertigt, ein juristisches „Repertorium", ein Nachschlagebuch, das nach alphabetischen Stichworten die Verweise auf juristische Handbücher bringt, in denen der Benutzer dann weitere Belehrung z. B. über die exceptio, über „Erbschaft", „Einkindschaft" und so fort erhält. Es ist eine ziemlich umfangreiche, für den Benutzer gewiß sehr praktische Arbeit.
14. Das sog. Schöffenbuch in Folio[80]. In der Hauptsache ein Urteilsbuch des Coblenzer Gerichts während Maiers Schultheissentätigkeit aus den Jahren 1515-1522, das daneben aber noch andere der Wirksamkeit des städtischen Gerichts unterliegende Gegenstände, meist aus der Zeit von Maiers Zugehörigkeit als Schöffe, von 1508 an, behandelt und dann mit dem Inhalt des Diariums sich berührt. Das trifft hauptsächlich für die Teile auf den Blättern 85-167 zu, während das Buch noch bis Bl. 310 reicht. Dort findet man, neben der Behandlung von Rechtsfällen, Einzelheiten aus der Aufsichtsführung über Maß, Gewicht und Marktwaren; dann die für die persönliche Stellung und die Rechte der Schöffen und den Geschäftsverkehr geltenden Gebräuche am Coblenzer Gericht[81], die Besetzung des Schöffenstuhls im 16. Jahrhundert, die Titel der städtischen Behörden von 1281 an, Listen der Schultheissen und Schöffen vom 13. Jahrhundert. an, mit zahlreichen Nachträgen bis 1534[82]. Wir hören von den gemeinschaftlichen geselligen Veranstaltungen der Schöffen, wie sie — der Schultheis an der Spitze, mit anderen Genossen, im ganzen über 40 Personen — z. B. auch einmal nach Ems ins Bad gefahren sind und dort "froelich gewest, gesungen und gesuffen", von Donnerstag Nachmittag bis Samstag Morgen. Diese liebevollen Schilderungen lassen erkennen, dass jener biedere Schöffe sich nicht geirrt hatte, als er 1508 bei der Neuwahl zum Schöffen unserem Peter Maier seine Stimme gab und dabei die Amtsgenossen aufforderte, nur solchen Männern ihre Stimme zu geben, die sich nicht schämen mit ihnen zu essen, zu trinken und gain drain (?).
Dies alles ist nicht sehr geordnet niedergeschrieben, während die Schrift selbst durchweg sehr sauber und reinlich ist; nur gegen den Schluss hin finden sich auch Eintragungen von anderen Händen, ohne dass diejenige Maiers aufhört. Durch den Text verstreut, besonders auch als lose Beilagen finden sich, neben vereinzelten älteren Aufzeichnungen, gleichzeitige Korrespondenzen, Notizenblätter, erzbischöfliche Mandate und ähnliches Aktenmaterial, das den Gegenstand des Textes mitbetrifft, teils in Original, teils in Abschrift. So erhalten wir noch in erhöhtem Masse einen wertvollen Einblick in die Tätigkeit des Coblenzer Gerichts in jener Zeit; die Aufgaben und mitunter strittigen Formen der Rechtsprechung wie der Verwaltung treten manchmal mit großer Anschaulichkeit vor den Leser. Die Doppelstellung Maiers als erzstiftischer Diener und Haupt des städtischen Gerichts und die so erleichterte Einwirkung des Landesherrn auf Rechtsprechung und Verwaltung wird hell beleuchtet.
15. Das Buch von der Stadt Coblenz, in 4° [83]. Eine Sammlung von Urkunden, Regesten, Auszügen, Notizen zur Rechts-, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte der Stadt, für welche das bereits vorliegende Schöffenbuch gute Dienste leistete, aber auch verbessert werden konnte. So ist z. B. der Artikel über die Titel der Coblenzer Behörden in dem jüngeren Buch, Fol. 177 ff., ausführlicher und besser als in dem älteren Fol. 144 ff. Das Huldigungsbuch war ebenfalls schon geschrieben und konnte benutzt werden[84], und einmal verweist Maier darauf für die Huldigung gegenüber Johann IV. von Hagen am 26. August 1540[85]. Sie ist aber dort nicht mehr enthalten, und wir müssen annehmen, dass Maier die Fortsetzung seines Huldigungsbuches auch für diesen Erzbischof ernstlich geplant hatte. Auch dürfen wir schließen, dass Maier das Buch von der Stadt Coblenz vielleicht vor 1540 begonnen hatte, aber in diesem und wohl noch dem nächsten Jahre daran gearbeitet hat. Es ist sein letztes grösseres Unternehmen dieser Art gewesen. In dem Buche sind Wappenbilder hier und da verstreut, ein alphabetisches Inhaltsverzeichnis ist ihm vorangeschickt.
Maier's Bücher über Coblenz sind für die Geschichtsforschung fast gar nicht ausgenutzt; eine verständnisvolle Auswahl und Bearbeitung würde eine nach vielen Seiten hin lehrreiche und nützliche Ergänzung zu Bärs „Urkunden und Akten zur Geschichte der Verfassung und Verwaltung der Stadt Koblenz" bieten.
Endlich sind noch einige Schriften zu nennen, die ganz abseits von allen anderen stehen, indem sie Maiers Teilnahme an den kirchlichen Einrichtungen ihre Entstehung verdanken.
16. Ordenunge und haltong der S. Annen-Bruderschaft an der Liebfrauenkirche zu Coblenz, in 4°, und
17. Verzeichnis der männlichen und weiblichen Mitglieder der s. Annen-Bruderschaft, in 4°[86]. Das erstere ein Ceremonienbuch mit den Ablassurkunden und anderen Privilegien für die Bruderschaft von 1502 und 1503, das durch das Mitgliederverzeichnis ergänzt wird. Dieses ist ganz zu Anfang des 16. Jahrhunderts zusammengestellt und mit späteren Nachträgen und Randnotizen, darunter noch solchen von 1525 und 1526 versehen. Durch eine Messestiftung waren die Genossen der trierischen Kanzlei mit der Annen-Bruderschaft seit 1501 eng verbunden, und Maier legte diese Bücher vielleicht in der Eigenschaft als Brudermeister an.
In seinem „Diarium" vergißt er nie zu vermerken, dass er die „Cassie" (Kapsel) und die Reliquien der heil. Anna bei Prozessionen getragen habe. Er war überhaupt ein strenggläubiger katholischer Christ und nahm es sehr ernst mit den Pflichten gegen die Kirche. In seinem Bericht über den Reichstag zu Trier im Jahre 1511 [1512], der gerade zur Osterzeit statt hatte, bringt er — in den Gesten Richards — ohne rechten Zusammenhang eine lange Liste derjenigen Kirchen, die er damals besuchte, um Ablass zu gewinnen. Und in dem Bruderschafts-Verzeichnis nicht nur macht er zu diesem oder jenem Namen eine schmerzliche Bemerkung über den späteren Abfall seines Trägers zum Glauben Luthers, sondern dergleichen begegnet ganz unvermutet auch in seinen Lehnsregistern, wo ein unmittelbarer Anlass hierfür doch nicht vorlag. Man sieht, wie sehr es ihm um die Sache seines Glaubens zu tun war und auf welcher Seite er in dem Kampf der Geister stand.
Mit den hier besprochenen Schriften haben wir die schriftstellerische Tätigkeit Maiers überblickt, soweit dies wenigstens heute möglich ist. Ausgeschlossen ist es nicht, dass — ganz abgesehen von schriftlichen Arbeiten rein amtlicher Art — noch die eine oder andere Handschrift zu Tage tritt, die seiner nimmermüden Hand entstammte[87]. Bis an das Ende eines mehr als achtzigjährigen Lebens reichen die Spuren seines Fleißes und Schaffensdranges und gerade dem letzten Jahrzehnt gehören diejenigen Bücher an, die literarisch und als Geschichtsquellen die wichtigsten sind: das Huldigungsbuch, das Erbämterbuch und das Buch von der Stadt Coblenz.
[1] Über Maier vgl. Beyer in Zeitschr. f. vaterl. Gesch. und Altertumsk. herausg. von Meyer und Erhard (Münster 1838 und 1839) I S. 95 ff., 265 ff., II 161 ff. und Stramberg im Rhein. Antiquarius 1. Abt. II 335 ff. (Cobl. 1853). Die große Zahl der im Staatsarchiv zu Coblenz aufbewahrten von Peter Maier hinterlassenen Handschriften liess die neue Behandlung des Gegenstandes als eine Notwendigkeit erscheinen. — Der Name wird, auch von Maiers eigener Hand, namentlich anfangs verschieden geschrieben mit ay, ey, ei und ai; doch wird später die Schreibweise Maier durchaus regelmässig. Die Beifügung de Ratispona, Ratisponensis, von Regensburg ist offiziell und wird von Maier selbst in wichtigeren Fällen nie ausser Acht gelassen, wird häufig mit dem Vornamen unmittelbar verbunden.
[2] Vgl. die Lehnreverse bez. -urkunden im Perpetuale Johann II von 1476 I 8 (nr. 829), 1476 I 19 (nr. 828), 1494 VII 3 (nr. 1477), 1500 IX 1 (nr. 1637); 1494 ist er 42 Jahre im Dienst und 1476 Sekretär.
[3] Einiges Material zur Kenntnis des kurtrierischen Kanzleiwesens in dieser Zeit hoffe ich an anderer Stelle zu geben; hier mag auf die Ausführungen Lamprechts, Wirtschaftsleben I 2, S. 1431 ff. hingewiesen werden, die indessen für diese Zeit nicht ausreichen und für die ältere sehr der Nachprüfung bedürfen.
[4] Vgl. die Urk. 1476 I 8. Erzb. Johann II. ist besonders gewogen denen, die in seiner Umgebung sich täglich in seinen und des Stifts Geschäften treulich üben und unverdrossen finden lassen, und hat offenbar befunden und täglich gemerkt den ernsten Fleiß und die Arbeit, die Kruss, sein Sekretär und lieber getreuer ... in der Kanzlei getreulich getan hat.
[5] Über die. kurtrierischen Kopialbücher vgl. u. a. Reisach, Archiv f. rhein. Gesch. I, S. 81 ff., Lamprecht, Dt. Wirtschaftsleben II 680 ff.
[6] Vgl. Hontheim, Hist. Trev. II 510 und ff.
[7] [Landeshauptarchiv Koblenz, 1 C 514].
[8] Urk. von 1500 IX 1.
[9] Die Bestallungsurkunde, gedruckt bei Lamprecht a. a. 0. II 306 Nr. 279; Peters Revers im Temporale Johann II Nr. 1267. — Originalurkunden mit Peters Siegel scheinen sich nicht erhalten zu haben, doch hat er ein eigenes Siegel geführt.
[10] Das bez. Instrument gedruckt bei Hontheim. Hist. Trev. II, 568 ff.
[11] Georg oder Gregorius Kehisch von Speyer, seit c. 1469 im Kanzleidienst, war schon neben Kruss Sekretär gewesen; vgl. seinen Lehnrevers von 1499 XI 12 im Perpetuale Johann II Nr. 1608.
[12] In seinem Huldigungsbuch, Folio 110: Ertzbischoff Jacob hat den Ertzstifft Trier IX gantzer Jare II monat und XIX tage ingehabt, loblich, mildenclich, furstlich und wol regiert und also, das inerthalben solicher zit niemans syn fiandt, und schult halben niemans in leistong gemant, auch keyne pfert verleist, darzu auch nyemands gekommert ist worden, das in zweienhundert und vier jaren der mynnern zale nye erhoert etc. zu vgl. a. a. 0. Folio 116, wo eingehende Nachrichten über Tod und Leichenbegängnis; ebenso zu Anfang der Gesten des Erzbischofs Richard im Perpetuale Jacob II. ebenfalls ein Nachruf, Epitaphien etc.
[13] Vgl. Huldigungsbuch 36'.
[14] Vgl. Bürgerbuch der Stadt Coblenz im Depositum der Stadt im St.-A Akten Nr. 66a.
[15] Temporale Jacob, Folio 233 Nr. 265 (1508, Mittwoch nach Sonntag Reminiscere).
[16] Über die Rechte und Pflichten dieser Behörden vgl. Bär, Verfassung und Verwaltung der Stadt Coblenz (Publ. der Gesellsch. f. rh. Gesch. XVII, Bonn 1898) p. 64, 67 und a. a. 0.
[17] Temporale Richards Nr. 238.
[18] Zwei Schreiben des Erzb. Richard in Akten Cameralia, Kell. Cobl. Nr. 47, vom 30. Nov. und 20. Dec. 1516, an Bürgermeister und Rat, mit dem Ersuchen Peter Maier auch ihrerseits das Amt zu übertragen; das erste Schreiben vor, das zweite nach dem Tode des zeitigen Amtsinhabers; bei Abfassung des letzteren hat der Erzb. seinerseits schon Maiers Amtseid empfangen; vgl. Bärs Verf. und Verw. S. 16475; die Besetzung dieser Stelle geschah gemeinschaftlich durch Erzbischof und Stadt.
[19] Lehnrevers vom 28. August 1499 im Perpetuale Johanns [LHK 1C17]; er wird „von nuwesi zum Lehnmann gewonnen“, muss also schon vorher es gewesen sein.
[20] Lehnrevers vom 2. Mai 1502, ebenda Nr. 1690; die Witwe des Wundarztes Hans von Sprendlingen hatte die Lehen noch inne.
[21] Lehnbrief im Perpetuale Jacobs Nr. 538, von 507, X 10.
[22] Lehnbrief im Perpetuale Jacobs Nr. 589, von 509, X 31.
[23] Rh. Antiquarius 1. c. 335, Beyer 1. c. 1 96, Note.
[24] Temporale Johanns IV Nr. 76: Revers des Otto von Lengenfeld von 15-42 II 11 (Samstag, 11. Febr. 1541 nach Tr. Gew.) über die Verleihung des Coblenzer Schultheissenamtes, und anschliessend ein erzbischöfliches Schreiben an die Schöffen vom 13. April (mit der falschen Jahreszahl 1541) über die Ernennung des neuen Schultheissen nach tötlichem Abgang Maiers. —Ebenda Nr. 85 Urkunde vom 19. April 1542 zu Gunsten der Maier'scher Erben über Güter, deren Besitz ihm für seine und seiner Hausfrau Noitburge Lebenszeit zugestanden hatte, als Transfix zu der hierüber von Erzb. Johann II, 1496 XI 2, ausgestellten Urkunde, die ebenfalls an dieser Stelle mitgeteilt wird. Wenn in dieser Abschrift Maier erzbischöflicher secretari genannt wird, so kann das gegenüber allen anderen Zeugnissen, wonach er damals noch Schreiber war und erst 1502 Sekretär wurde, nicht ins Gewicht fallen.
[25] [LHK 1C19854, veröffentlich in: Achim Krümmel, Das "Huldigungsbuch" des Peter Maier von Regensburg, Koblenz, Verl. der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz, 2010].
[26] Nach seinen eigenen Worten im großen Titel des Buches.
[27] Z.B. Folio 28'.
[28] Vgl. Böhmer-Huber, Reg. Karls IV. 2353 a.
[29] Vgl. Böhmer-Huber Nr. 2519a. — Für diese Berichte werden Hof- oder Küchenrechnungen zu Gebote gestanden haben.
[30] Die Akten hierüber finden sich ausführlicher im Temporale Johanns II., Folio 389-444', wonach Hontheim's Abdruck in der Hist. dipl. Trev. II 501-524.
[31] Eine viel kürzere Fassung bei Meister, Gesch. d. Stadt und Burg Montabaur, S. 70.
[32] Hier finden sich mehrere Grabinschriften oder Nachrufe, die wohl als Concepte oder Vorschläge, wenn nicht einfach als Stilübungen der Kanzleibeamten anzusehen sind und teilweise auch im Perpetuale Richards auf dem Innendeckel überliefert sind.
[33] Hierzu vgl. Liebe in der Westd. Zeitschr. XII 362 f.
[34] Die Bilder sind im allgemeinen ziemlich skizzenhaft behandelt, häufig nur der Wappenschild umrissen; Zahlen bei den einzelnen Namen und Bildern verweisen auf die Folien des Perpetuale.
[35] Nachdem die Wahl geschehen und dem Volke verkündigt war, ging das ganze Domkapitel mit Wachskerzen in den Händen und gefolgt von dem Erwählten in der Chorkappe aus dem Kapitelhaus zum Hochaltar und haben ihn „zu eynem rechten und waren zeichen, das er eyn zukommender ertzbischove und rechter regierender herre des ertzbischtumbs und churfurstentumbs Trier syn sulle, daruff gesatzt und ime desselben also possession gegeben mit großer Freude und untertänigen Ehrerbietungen".
[36] Durch das Aussterben der Burggrafen von Ryneck im Mannesstamm fiel Bruch, unweit von Wittlich heim und erhielt einen eigenen Amtmann, später gehörte es als Kesselstattisches Gericht zum Amte Manderscheid, vgl. Fabricius, Erläuterungen z. gesch. Atlas, Karte von 1789 (II) 173, 193 und sonst.
[37] Urk. von 1541 X 6 im St.-A. (LHK) Fabricius 1 C 481 f.
[38] Aus diesem Textbefund ist nicht zu schliessen, dass dieser Teil des Huldigungsbuches gleichzeitig mit den Ereignissen entstanden wäre; denn das Verzeichnis derjenigen, die „noch nicht unserem gnädigen Herrn" gehuldigt haben, wird zu den aktenmässigen Vorlagen Maiers gehört haben. — Bekannt ist, wie brennend zeitweise die Frage der erzstiftischen Territorialhoheit über die Stadt Trier war; mit vollem Recht wies daher Maier mit solchem Nachdruck auf die Huldigungspflicht der Stadt hin.
[39] [LHK 1C19855] Rückenschild mit der Aufschrift von einer Hand des 18. Jahrhunderts: „Erbämtere des hohen Erzstifts Trier und andere Merkwürdigkeiten“; auf 2 Vorsatzblättern finden sich einige Notizen über die erzstiftischen Erbämter, von einer Hand des 18. Jahrhunderts, die zu dieser Aufschrift verführt haben mögen.
[40] Dass Maier gleichwohl eine Veranlassung hatte, den Bericht hier einzufügen, ergibt sich aus Böhmer-Huber, Reg. imp. Karl IV. Nr. 2392.
[41] Vgl. Folio 277, 240 ff., wo eine Reihe von leeren Blättern durch die Überschriften am Kopf zeigt, dass die Beziehungen der Grafen von Sponheim unter Johann II. noch fortgeführt, unter Jakob II. und Richard noch ganz behandelt werden sollten.
[42] Die Abschrift im Hontheim'schen Nachlass auf der Stadtbibl. zu Trier, Script. rer. Trev. tom. nr. 1370 (42); vgl. Wyttenbach, Versuch einer Geschichte von Trier II (1812) 135 f. u. Wyttenbach u. Müller, Gesta Trevirorum (1838), II Animadversiones et Add. 17 f., II 336 Note a, wo eben diese Handschrift unter einem anderen Titel citiert wird.
[43] Das ältere in der Bibl. des Domkapitels zu Trier unter 276 F, das wenig jüngere im Staatsarchiv Coblenz [LHK 1C19856].
[44] Staatsrecht S. 51, Cap. II § 23.
[45] Z.B. in den Abhandlungen über den trierischen Primat, Cap. VII § 15, p. 172 ff. und über die trierischen Lehen Cap. XII p. 255 ff.
[46] Zeitschrift f. vaterl. Gesch. und Altertumskunde I 102ff. mit dem Itinerar von 1355 u. 1356 (das nach dem Hontheinischen Text auch in d. Gresta Trev. II Animadv. et Add. 17 ff. steht) I 265 ff., wo Teil III, und II 275If., II 161 ff., wo Teil VI des Erbärnterbuches mit erläuternden Zusätzen gedruckt sind.
[47] [LHK 1C19857]. Der in diesem Quartbuche als Oberstkämmerer genannte Claude von Orley erhält dies Amt mit seinen anderen Lehen 1496 XI 2 als Nachfolger Bernhards [Perpetuale VII Nr. 1532]; der im Erbämterbuch Folio 33' genannte Clemens stellt 1532 III 14 seinen Revers für Johann III. aus, hat aber schon vorher die Lehen besessen [Perpetuale XIII Folio 195' Nr. 1521 seit wann ist urkundlich nicht zu belegen. Als Inhaber des Schenkamts wird in beiden Büchern Fritz von Schmittburg genannt, von welchem Lehnreverse von 1503 und 1512 bekannt sind [Perpetuale IX Nr. 229, u. XI Nr. 284]; indessen deutet ein ,itzo` im Quartbuche hinter dem Namen an, dass er bereits einen Nachfolger erhalten hat, der aber nicht genannt ist [ein Lehnrevers des Niclas von Schmittburg von 1532 VII 15 Perpetuale XIII Folio 90' Nr. 151 — ist bekannt]. Dies itzo hat Maier im Erbämterbuch mit übernommen, vor den Namen gestellt, eine Jahreszahl 153 . und dann den Namen des Fritz von Schmittburg folgen lassen, während doch tatsächlich spätestens seit 1532 VII 15 ein Niclas von Schmittburg im Amte ist; der entstandene Fehler ist durch Fortradieren der Jahreszahl nur halb beseitigt worden.
[48] Welche Rubrik Maier freilich mit den Worten abtut: „es ist nicht wohl möglich das alles zu benennen".
[49] So wird die Entstehungszeit des Buches während der Regierung des Erzbischofs Jakob (1503-1511) oder in den ersten Jahren Richards deutlich erkennbar; nachträgliche Bemerkungen finden sich schon aus den 20er Jahren.
[50] Auf der Stadtbibl. zu Trier CCX 1774 (Num. Loc. 1760), Papierhandschrift mit einigen Pergamentblättern am Anfang und Ende, in gepresstem braunem Lederband. Auf die Handschrift machte Schaus aufmerksam in Mitt. d. Ver. f.klass. Altertumsk. 1903/04 Nr. 3 Sp. 94.
[51] Vgl. z.B. Folio XVIII' des Hauptteiles, den Nachtrag über eine Geschäftshandlung vom 11. Februar 1511, und am Schluss des Hauptteiles CXXVP einen Nachtrag: „der obgenante Ertzbischoff Jacob ist gestorben zu Collen" nach elfwöchigem Krankenlager in Herrn Peter Byels Haus uff sand Margreden cloister, am 27. April 1511, Sonntag Quasimodogeniti, morgens um 3 Uhr.
[52] [LHK 1C19858].
[53] Nur Fragmente, auch unter sich unrichtig geheftet, enthalten noch einen Artikel „Zölle".
[54] [LHK 1C19859].
[55] Bei Folio 130; undatiert, betr. Baldeneck und die Herren von Bruch.
[56] Bei Folio 130; undatiert, betr. Baldeneck und die Herren von Bruch.
[57] Folio 236'.
[58] Folio 233.
[59] [LHK 1C 19864].
[60] Einige Urkundenabschriften von anderer Hand (Fol. 13 ff.) begleitet Maier mit seinen Randglossen, die dann im Erbämterbuch allein, ohne den Urkundentext, erscheinen; dagegen ist der Vertrag von 1489 in dem letzteren viel eingehender behandelt als im Sponheimer Buch (Fol. 18' f.). Dann aber fehlt die Hauptmasse des Sponheimer Buches im Erbämterbuch, wo die Lücke von 340-349 vielleicht später ausgefüllt werden sollte.
[61] Ähnlich ist Folio 54 der Anfang gemacht, auch die Vergleichstage unter Johann III. zu verzeichnen, wobei es aber über die erste Notiz nicht hinauskommt.
[62] [LHK 1C 19865].
[63] Auch in [LHK 1C 19866].
[64] Der Umschlag erhielt damals eine Aufschrift mit der Jahreszahl 1541.
[65] Das „ältere Urkundenbuch der Herrschaft Wartenstein", mit Abschriften und Regesten über die trierische Lehnherrlichkeit aufgrund der Mannbücher, 1357-1461, zum grösseren Teil von Maiers Hand, zum Teil von ihm mit Bemerkungen versehen (Mss. A I 1 Nr. 114). — Informatio aliqualis betr. die Herrschaft Ulmen, eine Art Registratur, im Anschluß an eine kleine Briefsammlung über denselben Gegenstand von 1407, verfasst 1532 (Kurtrier. Akten Personalien Nr. 1). — Verhandlungen zwischen Erzbischof Johann II. und Cuno, Herrn zu Winnenburg wegen \Niederlösung der an Trier verpfändeten Gebietsteile im Jahre 1488; mit Schreiben Maiers von 1539 (eb. Nr. 20). — Ein schon im 15. Jahrh. angelegtes Formelbuch der trierischen Kanzlei führte er mit großer Sorgfalt weiter und überlieferte, indem er die Urkunden ohne Kürzung aufnahm, auch hier ein wertvolles Material, das noch einer genaueren Durchsicht bedarf (Manuskript A I 1 Nr. 106). Damit berühren wir aber den Kreis seiner beruflichen Pflichtarbeit, die im einzelnen nicht zu verfolgen ist.
[66] [LHK 1C19861].
[67] [LHK 1C19862].
[68] Manuskript der Trierer Stadtbibl, Nr. 1388 (149), früher Nr. 1281, von Johann Hugo Wyttenbach und Michael Franz Josef Müller in den Gesta Trevirorum I p. XLV unter Nr. XXXIII ungenau beschrieben; abgedruckt ebenda II 336-346.
[69] Dessen Hand erscheint z. B. in dem Temporale Johanns [Mss. A I 1 Nr. 181 Folio 430 ff., 527 ff., 608.
[70] Hervorgehoben sei nur eine Änderung zu dem Druck der Gesta S. 341 Note a; hier war in den Text A hineinkorrigiert: anno eodem mense Novembris, während Maier schrieb anno 1473 mense Septembris.
[71] Sie erscheinen zu dem Druck S. 339 f, 340 d und f, 345 i.
[72] Vgl. die Randnotiz ganz am Ende (im Druck S. 346) über den Rückkauf der durch Peter von Reifferscheid verkauften Grafschaft Salm durch dessen Sohn Anno 15 .. (die Jahreszahl nicht ausgefüllt); dieser Rückkauf durch Johann von Reifferscheid fand statt am 3. Juli 1508 (Perg. Jakobs 209 Nr. 579.)
[73] Papierheft des 15. Jahrhunderts in 4°, wie der Maier'sche Text der Gesten Johann's; die Aufschrift Alberonis LXXXIII archiepiscopi Treverensis Gesta von M's Hand, ebenso 5 Seiten auf 3 Blättern, die eine, irgendwie entstandene, Lücke im Text ausfüllen und dessen Bestand eingefügt sind; vgl. Waitz, Mon. Germ. SS. VIII 236.
[74] Papierheft des 15. Jahrhunderts in Folio; auch hier schrieb Maier den Titel: Gesta Treverensium archiepiscoporum und gab darunter eine Liste der Erzbischöfe von Boemund bis Johann von Baden, z. T. mit den Daten des Regierungsantritts.
[75] Von Wyttenbach und Müller beschrieben in Gesta Trev. I p. XXXVII unter Nr. XXII, in der Stadtbibl. unter Nr. 1278; dies ist offenbar eine Reinschrift, während die Fortsetzung von 1354 in der Trierer Handschrift 1388 sehr flüchtig und unschön geschrieben ist.
[76] Vgl. Waitz, Vorrede zu seiner Ausgabe der Gesta Trevirorum in Mon. Germ. SS. XXIV, p. 368 ff.
[77] [LHK 1C19862].
[78] Rh. Antiquarius I. Bd. 2, 336 ff.
[79] [LHK 1C19867, zum Teil gedruckt in: Julius Wegeler, Diarium des trierischen Secretärs Peter Maier von Regensburg über seine Ein- und Ausgaben, gehalten Scheffen-Essen etc. als Scheffen und Scheffenmeister zu Koblenz, beginnend im Jahre 1508. In: Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein 8 (1860) S. 1-16. Dieter Kerber, Koblenzer Gastlichkeit zu Beginn der Neuzeit. Die Schöffenessen Peter Maiers von Regensburg. In: Liber amicorum necnon et amicarum für Alfred Heit. Beiträge zur mittelalterlichen Geschichte und geschichtlichen Landeskunde (Trierer Historische Forschungen 28). Trier 1996, S. 299-308].
[80] [LHK 1C19868].
[81] Auch später noch Folio 288 f.
[82] Nach Folio 141' und 142' wird 1521 des Schultheissen Sohn Ludolf Maier mit 2 anderen zum Schöffen vorgeschlagen, aber nicht dazu gemacht.
[83] [LHK 1C1870].
[84] Folio 187 ff.; 188 die Huldigung für Erzbischof Boemund 1354 mit dem Schlusssatz: collegit Pe. Ratisp. secretarius anno 1532 ex eiusdem d. Treveren. registris.
[85] Folio 201.
[86] [LHK 1C19872].
[87] Das von Grüsner, Dipl. Beitr. II (1775) S. 30, 35, 38 citierte Manuskript Maiers ist offenbar das Erbämterbuch und nicht eine unbekannte Handschrift, wie Beyer a. a. 0. S. 97 anzunehmen scheint.