Schriftzug
19. Jahrhundert -> 1823 Altertümer im Fürstenthum Lichtenberg

Schriftverkehr aus dem Coburger Staatsarchiv, Bestand Min R Signatur 51

 

 

Bei Herrn Geheimenrath von Coburg zuvörderst vorzulegen

 

St. Wendel den 12ten Dezember 1823 Herzog. Regierung berichtet ehrerbietigst über die im hiesigen Fürstenthum befindlichen oder vermutheten römischen Alterthümer

 

Anliegend 1 Band Akten Nr. 1200

 

Es wird gewiß der Mühe lohnen, Nachforschungen nach Alterthümern anzustellen. Davon habe ich mich hinlänglich überzeugt, und deswegen selbst den gegenwärtigen Bericht veranlaßt. Ohne einigen Fond ist aber nichts zu thun. Daher empfehle ich den Antrag Hz. Regierung dringend zur höchsten Berücksichtigung.

 

Schon seit längerer Zeit ist in der gebildeten Klasse des hiesigen Publikums der Wunsch laut worden, daß von Seiten Herzog. Regierung für die Aufsuchung der im hiesigen Fürstenthum allenthalben verborgen liegenden Antiquitäten, meistens römischen Ursprungs, etwas gethan werden möge, und wir würden diesem Wunsche gewis thätig entgegen gekommen seyn, wenn es nicht an den wesentlichsten Mitteln hierzu gefehlt hätte.

 

Wir haben indesen durch die wiederholte Bemerkung, daß mehren Theils durch zufall aufgefundene Theile geflissentlich gegrabenen Altherthümer durch die Hände Unwissender zerstört oder verschleudert worden sind, und in der Hoffnung, daß Euer Herzogliche Durchlaucht dem in Rede stehenden Gegenstand Hoechstdero Augenmerk nicht entreisen werden, das Aufgraben römischer Antiquitäten theils zu verhindern gesucht, theils haben wir durch Berichtsabsonderungen und durch sonstige Relationen sachkundiger Personen Notizen gesammelt, welche auf die ÜberZeugung hinleiten, daß die hiesige Gegend, wo wie überhaupt der ganze Landstrich zwischen dem Rhein und der Mosel ein wahrhaft clasischer Boden genannt zu werden verdient, und übrigens auch schon durch gelehrte Alterthumsforscher im vorigen Jahrhundert und durch eine Menge im königlich baischen Rheinkreis und im königlich preußischen RegierungsBezirk Trier aufgefundenen und in Museen aufbewahrte Denkmale des clasischen Alterthums genügend bestätiget wird.

 

Den oben allegirten Nachrichten zufolge sind, wie zum Theil aus den anliegenden Akten hervorgehet, gefunden worden oder werden vermuthet:

 

Auf dem Banne von Gronig, römische Münzen aus den Zeiten Trajans; desgleichen eine alte Münzsorte in dem Kanton Grumbach und auf den Alleen von Marpingen und Mainzweiler vielleicht aus den Zeiten der Carolinger.

 

Von diesen letztern ist laut fol 16 der Akten ein Exemplar ersichtlich, welches von der Bürgermeisterei Grumbach überliefert worden ist.

 

Auf dem sogenannten Merlberg (?) an der Gränze des Fürstenthums Birkenfeld wird ein römisches Lager vermuthet und allem Anscheine nach enthält der sogenannte Varuswald in der Nähe jenes Berges von einem solchen Lager, des römischen Feldherrn Varus seinen Namen. Es sind daselbst auch schon interessante Alterthümer gegraben worden. Bey dem Dorfe Urweiler sind Spuren römischer Bäder und Villen entdeckt, auch einige Münzen aus den Zeiten der Römer gefunden worden, und man hat die Spuren einer damaligen Wasserleitung zu entdecken geglaubt. Nicht minder ward bey Baltersweiler ein Mühlstein einer römischen Handmühle nebst einer schönen Urne gefunden.

 

Dunkel zwar, aber doch interesant sind ferner die Nachrichten welche fol. 19 d. Akten von der Bürgermeisterey Urexweiler über ausgegrabene, mit Figuren en basrelief verzinnten Steine gegeben werden, welche letztere aber sogleich, um deren Transport nach Saarbrücken auszuweichen, von den Bewohnern wieder mit Erde zugeworfen wurden, aber wieder aufgefunden werden können.

 

Viele römische Denkmale sind ferner in der Gegend von Freisen verborgen und erst kürzlich ward daselbst ein aus metallischer Konzeption bestehender Leuchter mit Satyrfüsen gefunden und pyramidale Säulen, aus Sandstein bestehend, aufgegraben.

 

In der Nahe von Baumholder befinden sich römische Grabhügel, die bereits Urnen geliefert haben, welche aber leider durch barbaraische Hände vernichtet worden sind. Das persische, in symbolischen Bildern bestehende Denkmal bey Schwarzerden, ist ehemals ein dem Gotte Mythra geweither Tempel gewesen und gehört unter die merkwürdigsten Gegenstände des Alterthums. Es ist deshalb auch der Aufmerksamkeit der Älteren nicht entgangen und es lassen sich in dessen Nähe viele Antiquitäten persischen Ursprungs nicht ohne Grund vermuthen, welche aufgesucht zu werden verdienen.

 

Über die Geschichte des an dem Nahefluse gelegenen Schlosses Kreunenberg (?) enthält der Hz. R. befindliche Bericht der vormaligen Bürgermeisterey Reichenbach einige auf Tradition der Bewohner gegründete Nachrichten und wohl dürfte vermuthet werden, daß in der Nähe jenes Schloses Altherthümer verborgen liegen.

 

Aus diesen Daten werden Euer Herzogliche Durchlaucht mit uns die Überzeugeung fasen, das manches für Kunst und Wisenschaft scheteres, (?) heute in hiesigen Gegenden verborgen liegt, welches aufgesucht zu werden verdient, und zware würden wir eine kleine Currentsumme auf solche Nachforschungen verwenden, wenn wir hirzu die höchste Autorisation erhielten.

 

Wenn wir nun endlich noch ehrerbietigst erwähnen zu müsen glauben, daß der mit hinreichender Sachkentnis ausgerüstete hiesige Lehrer Schue mit vielem Eifer bemühet seyn wird, diese Nachforschungen zu betreiben, wozu sich derselbe bereits erboten hat, und das die von ihm aufgefundenen Gegenstände des Alterthums zur Anbildung eines kleinen Museums für die hiesige Lehranstalt werde aufgestellt und erhalten werden, so mus meines allerdings der Wunsch laut werden, das Euer Herzogliche Durchlaucht gnädigst genehmigen, theils zu den Nachforschungen solcher Alterthümere, theils zur Bestreitung des Transports derselben hierher, einen Posten von etwa 50 Th welche auf den künftigen Etat zu bringen wären, gnädigst zu verwilligen und uns dehalb mit höchster Weisung weiter zu versehen.

 

Herzog. S. Regierung

 

Sebaldt Habermann S. Johann G Schultes

 

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Coburg 7/1 1924

 

 mit Genehmigung der angetragenen Fonds von 50 Th. jährlich habe H. Reg. vor allen Dingen das bereits aufgefundene u. vorhandene zu sammen zu bringen, die Nachforschung zuerst da wo wahrscheinlich etwas zu finden anzustellen und vor Ablauf des Jahres über den Erfolg zu berichten.

 

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Coburg den 10ten Jan 1824 An H. Reg. zu St. Wendel

 

Jn eröffnen wir H.S. Reg zu St. Wendel auf dem Bericht vom 12ten v.M. unter Rückschluß der Acten, daß die in betrag gestellte Summe von 50 Th als jährlicher Etats-Satz zur Aufsuchung und Einsammlung der in dem Fürstenthum Lichtenburg befindlichen oder vermutheten Alterthümer bewilligt sein sollen und hat H. Reg. vor allen Dingen das bereits aufgefundene möglichst zusammenbringen die Nachforschungen aber zuerst da, wo am wahrscheinlichsten etwas zu finden ist, anstellen zu lassen, vor Ablauf des Jahres aber über den Erfolg zu berichten.

 

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St. Wendel den 2ten Januar 1824

 

Herzogliche Regierung berichtet im Betreff der Bedachung eines by der Gemeinde Schwarzerden befindlichen alterthümlichen Denkmals

 

Anliegend 1, ein Aktenbändchen 2. ein Kostenüberschlag

 

Bey der dieseitigen Gemeinde Schwarzerden befindet sich ein altes Denkmal, welches dem Vermuthen nach ein Tempel der Mythra war.

 

Dieses in einen Sandsteinfelsen gehauene Denkmal, desen wir schon in mehreren ehrerbietigsten Berichte über die römischen Alterthümer erwähnt haben, wünschten wir noch möglichst lange und auch für die spätere Nachwelt zu erhalten, weshalb wir die Bedachung deselben, um die symbolischen Bilder von der gänzlichen Verwittung zu schützen, beabsichtigen, und haben daher schon früher einen Kostenvoranschlag hierüber anfertigen lasen

 

Actorum

 

Da uns dieser aber in seinem Betrage zu 104 fl 12 xr zu hoch erschien, so haben wir die herzog. Bürgermeisterey Burglichtenberg angewiesen, einen neuen und gemäßigtern Kostenanschalg herstellen zu lassen.

 

Indem wir daher diesen in Original hier beifügen, bitten wir zugleich, da keine Etats Position für dergleichen Gegenstände vorhanden ist und der in demselben enthaltene Betrag von 40 f 42 xr ohne das zu der Bedachung benöthigte Holz, welches sich allenfalls auf 8-9 f an Werth belaufen kann, die Summe übersteigt, über welche wir verfügen können, daß wir gnädigst autorisirt werden mögten, aus dem für Bergwerke bestimmten noch unangegriffenen Fond von 100 f jene Bedachungskosten bestreiten zu dürfen, und bitten um baldige Resolution.

 

Herzog. S. Regierung

 

Sebaldt Habermann   S. Johann G. Schultes

 

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Coburg den 20. Jan 1824

An die Herzog. Reg. in St. Wendel

 

Jn. genehmigen wir andurch, daß Herzog. Reg. die auf neun und vierzig Gulden, 12 xr rh. veranschlagten Bedachungskosten des bey Schwarzerden befindlichen alten Denkmals aus der Centralbundeskasse berichtigen und unter Cap. 11.3. verrechnen lasse. Die eingesandten Akten gehen nebst dem Kostenvoranschlag für weitere Verfügung hiernach anl. zurück.

Coburg LM (drei Namenszeichen)

 

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Euer Herzog. S. Wohllöbl. Geheime Ministerial Canzley zu Coburg wird hiermit ergebenst ersucht, die mit Bericht vom 12 Feb vJ No 5373 eingesendeten Ackten No 1200 sub rubro. die in dem hiesigen Fürstenthum befindlichen Denkmäler und Altherthümer bet. 1823, welche mit dem darauf erlassenen höchsten Rescript vom 10ten Januar 1824. nicht remittirt worden sind, gefälligst anhiro gelangen zu lassen.

 

Mit besonderer Hochachtung beharrt

 

St. Wendel den 29ten Januar 1824

 

Herzog. S. Regirungs Canzley Friedrich

 

unterm 6/2.1824 zurückgegeben

Klg.

 

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St. Wendel den 18ten März 1825

 

Herzogl. S. Regierung erstellet ehrerbietigsten Bericht über den Erfolg der im verflossenen Jahre stattgehabten Aufsuchung römischer Alterthümer.

 

(...)

 

Um dem höchsten Rescript vom 10ten Januar v.J. schuldige Folge zu leisten, zeigen wir Euer Herzoglichen Durchlaucht unterthänigst an, daß mit verflosenem Jahre sowohl in dem Canton St. Wendel, als auch in den beiden übrigen Cantonen mehrere Nachforschungen auf römische Alterthümer bewirkt und hierbey folgende Gegenstände aufbefunden worden sind:

 

1, Ein irdener Aschenkrug, 12-14 Zoll hoch, etwas beschädiget Der Fundort war ein römischer Grabhügel im Canton Baumholder.

 

2, Ein dergleichen, etwas kleiner aber ebenfalls beschädiget. Der Fundort war derselbige wie unter Nr. 1.

 

3, zwey römische Schwerdter ebendaselbst

 

4, Eine Lanze, ebendaselbst

 

5, Ein kupferner Ring, desen Bedeutung zur Zeit problematisch geblieben ist, ebendaselbst

 

6, Die Hälfte einer römischen Handmühle, aus basaltischer Lage, welche bey Urexweiler im Canton St. Wendel ausgegraben wurde.

 

7. Eine buntgestreifte Glas=Perle / lesenkl. (?) / welche ohnweit Sien im Canton Grumbach gefunden wurde.

 

8, Eine kupferne Münze von Diocletian, aus dem Canton Grumbach.

 

9, Eine dergleichen von Antonius Pius.

 

10, Eine silberne von Hadrianus Augustus, aus der Gegend von Baumholder.

 

Diese aufgefundenen Gegenstände sind von uns dem Herzog. Lyceum zur Aufbewahrung übergeben worden, woselbst durch die Vereinigung desselben mit dem bereits früher von dem Rektor Schue gesammelten, sich ein nicht ganz unbedeutendes antiquarisches Kabinett heranbildet, welches, wenn die bisherigen Forschungen mit mehrerem Glück als im letzten Jahre fortgesetzt werden, in einiger Zeit wisenschaftliches Interesse gewinnen und eine werthvolle Sammlung bilden dürfte.

 

Herzog. S. Regierung Sebaldt Habermann S. Johann G. Schultes

 

 

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