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Bau und Einweihung

 

Um das Jahr 1500 erlebt die Verehrung der Heiligen Anna, der Mutter Maria, vor einen Boom, der zur Gründung einer Bruderschaft in Koblenz führt. Einige St. Wendeler Bürger werden als Mitglieder geführt.

 

1506 schickt Erzbischof Jakob von Trier drei hohe Geistliche: sie sollen sich nach einem geeigneten Platz für einen neuen Kirchhof umsehen, da der jetzige um die Kirche herum nicht mehr ausreicht.

 

Zwei Jahre später wird die Annenkapelle im Bereich des heutigen Konversionsgeländes an der alten Straße von St. Wendel über Wallesweiler und Alsweiler nach Tholey erbaut. Ein paar Meter entfernt fließt - von Cettos Weiher kommend - der St. Annenbach vorbei, der ein paar hundert Meter unterhalb auch Breschbach genannt wird und schließlich in den Johannisbach mündet.

 

Clais von Gerspach und seine Ehefrau, Barbell Glockin vom Obersteyn stiften am Tag des hl. Andreas (28. Januar 1508) 100 Gulden für eine Wochenmesse in der St. Annenbronn-Kapelle, die zu diesem Zeitpunkt zwar schon erbaut, aber noch nicht geweiht ist. Das Dokument wird gesiegelt von den Stiftern, ferner vom Trierer Erzbischof und Kurfürsten Jacob sowie vom Pastor und der Bruderschaft des hl. Wendalin (Pfarrarchiv St. Wendel, US 112, Übertragung):

 

 

Wir, Clais von Gerspach und Barbara Klock vom Oberstein, Eheleute, verkünden:

 

Eine Kapelle der heiligen Frau St. Anna, der Mutter der Gebärerin unseres Herrn Christus, wurde durch die Mitarbeit, die Hilfe und durch den Beistand ehrbarer Leute rechtmäßig gebaut. Sie liegt im Bereich der Pfarrei St. Wendel und wird "Annenbronn" genannt.

 

Zur Ehre von St. Anna und Maria, der himmlischen Königin, wurde sie aufgerichtet, gebaut und vollbracht; jedoch hat sie keine Einnahmen oder ähnliches, sodaß man sie weihen und Gottesdienste darin verrichten könnte, weshalb dieses auch noch nicht geschehen ist.

 

so bekennen wir öffentlich in diesem Brief vor uns und unseren Erben, daß wir mit wohlbedachter Absicht und guten Mutes, aus freien Stücken, um den Allmächtigen und Maria, die himmlische Königin, zu loben, zur Ehre der Heiligen Frau St. Anna, aber auch zum Trost und Beistand unserer Eltern und aller christgläubigen Seelen und zur Mehrung der Gottesdienste, 100 Gulden in Gold stiften, von welchen jetztgenannten 100 Gulden wir fünf rhein. Gulden jährliche Rente darzu geben und die Absicht erklärt haben, was mit diesem Brief dokumentiert wird. Das Geld soll dazu verwandt werden, daß die Kapelle geweiht wird und von den ehrsamen Pfarrern und Brudermeistern der heiligen Kirche zu St. Wendel, bei denen wir diesen Brief, die 100 Gulden und die jährliche Zugabe von 5 rheinischen Gulden betreffend, hinterlegen und die die Summe von uns empfangen haben, eine Wochenmesse bestellt und organisiert werden soll.

 

Dem genannten Pfarrer und Brudermeister erlauben wir auch, daß sie die fünf Gulden nach Wortlaut des Schreibens hinzunehmen und diese Wochenmesse damit durchführen, in dem sie - ehrlich wie es sich gehört - einen tauglichen, ehrbaren Pfarrer, den sie beauftragen und wieder entlassen können, diese Messe durchführen lassen sollen. Und wenn wir oder unsere Erben diesen Brief und die obengenannte Rente wieder zurücknehmen wollten, so müssen wir 120 rheinische Gulden den genannten Brudermeistern geben oder überlassen.

 

Soll uns der genannte Brief sampt seines daraus resultierenden, vorgenannten Vermögens ohne besonderen Eintrag unverzüglich übergeben werden, dann sollen die genannten Pfarrer und Brudermeister sofort eine Erbschaft anlegen, damit die jährliche, durch Erbe weitergegebene Rente kaufen und die Wochenmesse, wie bereits erläutert, durchführen lassen.

 

Um dies zu beurkunden, habe ich, Clais von Gerspach, mein und meiner Ehefrau Barbara Klock Siegel auf ihre Bitte hin an diesen Brief gehängt.

 

Und wir, Pfarrer und Brudermeister der heiligen Kirche St. Wendel, bekennen, daß wir von den obengenannten Eheleuten Clais von Gerspach und Barbara Klock, diese 100 Gulden sowie die jährlich anfallenden 5 rheinischen Gulden empfangen haben, wobei die letzteren nach deren Begehr und Anordnung für eine solche ewige Messe jährlich zu zahlen sind. Um ohne Eintrag, Hinderniß oder Säumnis dies in dieser Weise zu wahren, haben wir unser Bruderschaftssiegel an diesen Brief gehängt.

 

Und weil diese Kapelle in der Pfarrei St. Wendel liegt, die dem hochwürdigsten, hochgeborenen Fürst und Herrn, Herrn Jacob, Erzbi­schof zu Trier etc. und Kurfürst, unser gnädigster Herr Oridina­rius und rechtmäßiger Pastor, untersteht. So ist an Seine Fürstliche Gnaden unsere unterthänige Bitte und Begehr, daß Seine Fürstliche Gnaden diese Stiftung zuvor auch wolle siegeln.

 

Um zu beurkunden, daß wir - Jacob, von Gottes Gnaden Erzbischof von Trier etc. Kurfürst - in die obengeschriebenen Sachen, Punkte und Artikel dieser Stiftung einwilligen und sie genehmigen, haben wir unser Siegel an diesen Brief gehängt, der ausgestellt wurde auf Donnerstag, dem Tag St. Andreas, des heiligen Apostels, im Jahre des Herrn Tausend fünfhundert und acht.

Originalwortlaut siehe "Die Einweihungsurkunde von 1508"

 

 

Durch diese Stiftung steht der Weihe nichts mehr im Wege; sie erfolgt noch am gleichen Tag. Dies geht aus einer Urkunde hervor, deren lateinisches Original im Archiv des St.-Nikolaus-Hospitals in Bernkastel-Kues aufbewahrt wird.

                                     

In der Sant Anna Capell ein halbe Stund von Sant Wendel ziehet das Hospitall laut folgendem Vertrags brief ein Drittell an den Einkünften (Oblatis).

 

Opfer in der St. Annen-Kapelle

Wir, Everhard Scholl aus Siegen, Rektor des St. Nikolaus-Hospitals gegenüber Bernkastel und Anwald des Hospitals, dem die Pfarrkirche St. Wendalin/Diözese Trier inkorporiert ist, einerseits, und Philipp Oleatoris aus Mainz, Pfarrer oder ständiger Vikar der genannten Pfarrkirche, andererseits, vereinbaren durch die Anwesenden für uns und unsere Nachfolger bezüglich der Opfer, Zuwendungen aller Art und Einkünfte, die durch die Andacht frommer Seelen der heute geweihten St. Annen-Kapelle, im Bereich der genannten Pfarrkirche gelegen, bestimmt sind, folgendes:

 

Alle Güter aller Art, die die hilfreichen Hände der Gläubigen zum Altar oder zum Opferstock der St. Annen-Kapelle bringen, sollen in drei gleiche Teile geteilt werden. Einer gehört der Fabrik der Kapelle, der andere dem Hospital, der dritte dem Pfarrer von St. Wendalin. Die Güter, die durch Testament oder sonstige Stiftungen vermacht werden, sollen (dem in diesen Vermächtnissen Genannten) gehören, insbesondere: Legate, Schenkungen oder sonstige Zuwendungen, falls keine sonstigen Ansprüche geltend gemacht werden. Fehlen derartige Festlegungen und sind die Güter einfach der Kapelle ohne Nennung der Fabrik, des Pastor oder Pfarrers vermacht, dann sollen sie in 2 gleiche Teile geteilt werden. Den einen bekommt die Fabrik, den anderen haben das Hospital und der Pfarrer unter sich gleichmäßig aufzuteilen.

 

Zur Bekräftigung haben wir diesen unseren Vertrag schriftlich abfassen lassen, unser Siegel anbringen lassen und unsern Ehrw. Vater in Christo, den erlauchten Fürsten und gnädigen Herrn Jakob, Erzbischof von Trier, des Hl. Röm. Reiches in Gallien und dem Königreich Arelate Erzkanzler und Kurfürst, demütig gebeten, mit seiner Autorität diesen Vertrag zu billigen und zu bestätigen und sein Siegel darauf zu setzen.

 

Daher billigen wir, Jakob, Erzbischof und Kurfürst, weil man denen, die Rechtes erbitten, die Zustimmung nicht versagen darf, und bestätigen diesen Vertrag und alles, was in ihm enthalten ist, mit unserer Autorität und haben unser Siegel anhängen lassen.

 

Gegeben zu Pfaltzel, Sonntag, den 28. Januar 1508, gemäß des Trierer Stils.

 

1531 wird die Annenkapelle von einem "Bruder" ständig betreut, der dafür jährlich mit einem Malter (= 160 kg) Korn entlohnt wird. Außerdem findet eine regelmäßige Prozession zur Kapelle statt, bei der die Gebeine des heiligen Wendalinus mitgeführt werden. In der Kirchenrechnung aus dem Jahr 1531, die im Pfarrarchiv St. Wendelin aufbewahrt wird, heißt es: An Träger des Heiligen zur St. Annenkapelle am Annentag 1/2 Alb.

 

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