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19. Jahrhundert -> 1855 Selbst die Kuh aus dem Stall

Selbst die Kuh aus dem Stall

 

Über einen gnadenlosen Gerichtsvollzieher, einen cleveren Bürgermeister und einen mysteriösen Kuhhandel

 

Am 28. November 1855 erscheint bei dem Steinbrecher Johann Wachter zu Alsfassen der Gerichtsvollzieher Julius Bettingen aus St. Wendel, begleitet vom Alsfassener Ortsvorsteher Peter Altmeyer. Bettingen legt Wachter einen Pfändungsbefehl vor wegen rückständiger Gerichtskosten im Gesamtbetrage von 17 Thaler 3 Silbergroschen 1 Pfennig. Und da Wachter diese Schuld nicht bezahlen kann, beschlagnahmt er die einzige Kuh, die in Wachters Stall steht. In Gegenwart des Ortsvorstehers und Wachters Frau, die als Zeugin gegen ihren Mann auftreten muß, stellt Bettingen seine Quittung aus:

 

"Im Stalle 1tens eine Kuhe von farbe Hellfahl und zu dem Werte von 28 Thaler."

 

Er teilt Wachter mit, daß diese Kuh binnen 14 Tagen zwangsversteigert werde, sofern Wachter seine Schuld nicht tilgen kann. Natürlich werden von dem Versteigerungserlös noch die Kosten dieser Zustellung und die der Versteigerung selbst abgezogen werden.

 

Elf Tage später erscheint Wachter auf dem Bürgermeisterei-Amt von St. Wendel und erklärt zu Protokoll:

 

"Verflossenen Sommer wurde ich vom Königlichen Zuchtpolizeigerichte in Saarbrücken wegen Beleidigung des Fußgendarmen Albrecht im Dienste zu 8 Tagen Gefängnisstrafe und in die entstandenen Kosten im Betrag von 17 Thaler verurtheilt. Die 8tägige Gefängnißstrafe habe ich bereits im hiesigen Cantonsgefängnis abgebüßt und bin nunmehr auch zur Zahlung der Kosten aufgefordert. Dieser Aufforderung konnte ich jedoch wegen dem gänzlichen Mangel an Mitteln nicht genügen, in Folge dessen eine Kuh bei mir gepfändet worden, welche zu folge des anliegenden Pfändungs-Protokolls am 28. vorigen Monats schon am 12. diesen Monats zwangsweise versteigert werden soll, die aber nicht mein Eigenthum ist; ich habe dieselbe vielmehr nur unter gewissen Bedingungen von dem Philipp Ost von Alsfassen im Genuß, was ich nöthigenfalls schriftlich nachweisen im Stande bin. Ich bitte daher, daß die auf den 12. diesen Monats angesetzte Versteigerung zurückgenommen und mir zur Zahlung des genannten Betrages eine Frist von ungefähr 1 Jahr bewilligt werden möge, in welcher Zeit ich meine Schuld ratenweise abtragen würde.                                        Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.

Johann Wachter"

 

Der Bürgermeister wendet sich am gleichen Tag noch an den Landrat: "Der Petent ist ein sehr armer Mann, der jedoch durch eisernen Fleiß seine starke aus 13 Köpfen bestehende Familie in Taglohn redlich zu ernähren sucht. Obgleich derselbe ein Häuschen und einige kleine Parzellen Ackerland besitzt, hat er einige Groschen Grundsteuer und überdies 1 Thaler Klassensteuer bezahlt. So hat er dagegen bei der Witwe Philipp Bickelmann 250 Silbergroschen und bei der Wittib Draeger 112 Silbergroschen Schulden, welche den ganzen Werth seines Immobilien-Vermögens betragen. Eine Stundung der Gerichtskosten in der beantragten Weise wäre daher für den Petenten um so mehr zu wünschen, als andernfalls derselbe mit seiner starken Familie in die traurigste Lage bei der theuren Zeit versetzt wird. St. Wendel den 9ten Dezember 1855"

 

Leider erfahren wir nicht, welchen Kuhhandel der Bürgermeister mit dem Wachter geschlossen hat, damit die Kuh im Stall bleiben kann. Aber dafür war er nun mal ein Bürgermeister - der weiß immer Rat. Bevor der Landrat noch auf das erste Schreiben reagieren kann, ist die Sache schon geregelt. In einem zweiten Brief am 18. Dezember wird dem Landrat bekanntgegeben, daß die Angelegenheit beendet ist, da die Schuld abgetragen wurde.

 

Die Fakten sind nachzulesen in einer Akte im Stadtarchiv St. Wendel mit der Signatur C1-173 auf den Seiten 10 und 11.

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