Wir haben bereits gehört, daß die Magdalenenkapelle im Jahre 1318 schon eingeweiht war. Dies bedeutet, daß sie schon damals einen Altar besaß und mit Reliquien ausgestattet war. Wem dieser Altar geweiht war, ist unbekannt, ebenso, um welche Reliquien es sich handelte.
Am 26. Mai 1359, das ist der Sonntag vor Christi Himmelfahrt, weiht der Metzer Weihbischof Sybertus einen Altar in der Magdalenenkapelle zu Ehren ihrer Patronin, der hl. Maria Magdalena.
Am 3. Februar 1405, dem Fest des hl. Blasius, weiht Bischof Konrad, der Generalvikar des Trierer Erzbischofs, wird im Keller der Magdalenen-Kapelle eine Krypta mit einem Altar zu Ehren des hl. Michael und aller Engel, des Apostels und Evangelisten Matthäus und der hl. Anna und Elisabeth eingeweiht, ebenso ein Friedhof hinter der Kapelle.
Wieder gibt es einen Ablaß, um den Besuch der Kapelle und dieses Altars allen Christgläubigen schmackhaft zu machen, die an den Jahrestagen der Weihe und an den Patronatsfesten der genannten Heiligen vor den Altären in der Kirche bzw. in der Krypta reumütig ein Vaterunser und Ave Maria beten, und außerdem zum Kirchenschmuck, zum Geleucht und zum Unterhalt der Kirchendiener fromme Spenden geben.
Wie lange der Friedhof benutzt wurde, ist nicht überliefert. Bei einem Rechtsstreit aus dem Jahre 1790 schreibt der Kirchenschaffner Johannes Hermes über ?den um die St. Magdalena Kapelle führenden, jederzeit offen gewesenen Gang, dessen sich die Kirche teils zum Umgang, theils um die Verstorbenen unschuldigen Kinder in das unter dieser Kapelle befindliche Gewölb in älteren Zeiten zu verbringen bediente?. Aber 1790 war das wohl schon seit langer Zeit vorbei.
Um 1960 erhält die Kapelle neue Blitzableiter, deren Abgänge durch den Innenhof gelegt werden. Dabei werden etliche, bis zu 60 cm tiefe Gräben ausgehoben. Beim Graben stößt man auf menschliche Gebeine.
Zum Magdalenenaltar in der Kapelle und dem Michaelsaltar in der Krypta kommt um 1465 der ?Altar Sankt Dominikus in der Capell? hinzu.