Schriftzug
19. Jahrhundert -> 1833 Welcher Notar ist für das Hospital zuständig?

St. Wendel 30. November 1833

 

Die Herzogliche Oberbürgermeisterei berichtet ehrerbietig, die Ernennung eines Notars für die Notariats-Geschäft des hiesigen Hospitals betreffend.

 

Jn der Anlage beschwert sich der Notar Hen darüber, daß ihm neuerdings die Notariatsgeschäfte des Einstigen Hospitals ohne Ursache entzogen worden seyen. Den Notar für solche Geschäfte hat nach Art. 1 des Decrets vom 12. August 1897 der Pefect, folglich jetzt die Hochpreisliche Regierung zu ernennen. Von den beiden hiesigen Notarien Hen und Bonnet hat der erstere das größere Dienstalter für sich. Die Geschicklichkeit dieser beiden Beamten ist als gleich zu betrachten.

 

Zudem sind die Notariats-Geschäfte des Hospitals die einfachsten, nemlich Versteigerungen und Obligationen. Hen ist zwar wegen eines politischen Vergehens verurtheilt und nur durch die Gnade Serenissimi von der Strafe befreit worden. Allein die Unpartheylichkeit darf auch nicht unbemerkt lassen, daß Notar Bonnet den politischen Bewegungen des vorigen Jahres ebensowenig fremd geblieben und deshalb in Untersuchung gekommen war, ferner daß Hen nicht hätte verurtheilt werden können, wenn er, statt breite Erzählungen vorzutragen, die ihm gemachte Anschuldigung einfach in Abrede gestellt hätte. Nach diesen Bemerkungen trägt die Oberbürgermeisterei ehrerbietig darauf an, für die Hospitalsverwaltung einen der beiden hiesigen Notarien zu ernennen.

 

Herz. S. Oberbürgermeisterey

J.S. Stephan

 

Quelle: Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 382, Signatur 179, folio 191-192

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