St. Wendel d 1ten März 1861
8te Gendarmerie Brigade
Station St. Wendel
Anzeige, die Vertreibung des Juden S. Daniel hierselbst betreffend.
Der Fuß Gendarm Krämer aus Oberkirchen machte am heutigen Tage die Mittheilung, daß sich vor einigen Tagen ein Wirth in St. Wendel in Gegenwart des Johann Lißmann IV aus Oberkirchen folgender Äußerung bedient habe:
„Eine gute Belohnung verspreche ich demjenigen, welcher den Juden Daniel nimmt und in den Bach wirft, oder ihn sonst auf eine Art aus dem Wege schafft.“
Vorstehende Anzeige beehre ich mich zur weiteren Veranlassung dienstergeben vorzulegen.
No 338
Brief v. 5. dem Herrn Bürgermeister Köster Wohlgeboren hier zur ggf. Vernehmung des p. Lissmann ergebenst überhändt welcher Wirth die Aeusserung in Betreff des Juden gemacht haben soll.
St. Wendel d 1 März 1862
der Bürermeister Rechlin
3/362 190
br. m. dem Herrn Bürgermeister Rechlin wohlgeboren mit dem Anmerken ergebenst zu remittiren, daß p. Lissmann ein schwatzhafter und wenig zu verlässiger Mensch ist. Deshalb und da die fragliche Aeusserung, wenn sie auch wirklich gefallen sein sollte, m.E nicht straffällig ist, dürfte wohl von der Vernehmung des p. Lißmann Abstand genommen werden können. Sollten Sie diese Vernehmung dennoch wünschen, so ersuche ich um fällige Remission des Gegenwärtigen.
St. Wendel 5ten März 1862
Der Bürgermeister Kösters
Quelle: Stadtarchiv St. Wendel, C4-49, Seite 98-99