Schriftzug
19. Jahrhundert -> 1831 Mordanschlag gegen den Grafen von Pölzig

Acten

den angeblich gegen den Grafen von Pölzig zu St. Wendel im Monate Februar d.J. beabsichtigt gewesenen Mord-Anschlag betr.

 

1831

 

Auszug

Pelzig ist mit seiner Gemahlin nach Paris; er ließ vorher seine Meubles - auch Weißzeug und eine Menge Gerümpel versteigern. Er will nicht mehr , und sich ein anderes Domicilium wählen. Seine Leute wohnen in St. Wendel in Privathäuser, und stehen fest in seinem Dienst. Unserem Zureden, wieder zu kommen, leihte er sichtbares Gehör, sowie auch einer Deputation des Stadtraths und einer Zweiten der Bürgerschaft keine bestimmte günstige Antwort erteilt ward. Sie sahen sich zu Wenig von Oben berücksichtiget und besonders wegen dem Hausbau chicanirt. St. Wendel hat ihm einen Platz zum Bau eines eigenen Hauses gratis angeboten, auch die Beyfahrten versprochen. Die beiden Leute sind in der ganzen Gegend so geschätzt, - geliebt, daß ihre Versteigerung schon Trauer erregte, und wenn sie, was ich jedoch nicht glaube, wirklich St. Wendel auf immer verlassen wollen, so würden sie an sich und den Bewohnern der Gegend eine Sünde begehen, und schwerlich wieder gleiche Verhältnisse finden. Was man gegen Pelzig für einen höllischen Anschlag veranstaltet hat, werden Sie vielleicht schon erfahren haben, nemlich das dämonische Attendat ihn aus dem Wege zu schaffen. Es war am 8ten Febr. des Morgens, wo die Frau des verstorbenen Manuisse zu Pelzig kam, und ihm sagte, sie halte es für Pflicht ihm mitzuteilen, was ihr gestern Abend vorgekommen sei. Es seien ihr nemlich gegen 9 Uhr zwey in Mäntel gehüllte Männer auf der Straße begegnet, die sie anredeten und befragten - ob Graf Pelzig viel ausgehe? Ob er auch Abends ausgehe? Wann? Wohin? und welchen Weg er nähme? Spricht man hier Französisch? - Sie habe durch diese sonderbare Ausforschung Böses geahndet, und daher bey Letzterer Frage geantwortet, es seye Niemand hier der diese Sprache verstände /. Sie selbst spricht französisch./. wahrscheinlich aber doch Mehrere unter den Angestellten. Darauf hätten sie französ. miteinander gemurmelt, so dass sie nur einzelne Worte verstanden, die sie in ihrer Vermuthung boßhafter Absichten bestärkt hätten. Ihr deutscher Dialect seye nicht der des hies. Landes, sondern so wie Herr Stephan spräche - also Sachsen die dazu hieher gekommen sind.Pelzig nahm Wangenheim und mich gleich auf Seite und theilte uns die Nachricht mit, begleitet von so wahrscheinl. Erklärungen darüber, daß ein Mordanschlag nicht mehr zu bezweifeln war.

Unter dem Siegel der Verschwiegenheit wurde Gr. Solms davon benachrichtigt, um die Gend’armerie mit Anfang der Nacht patrouilliren zu lassen, ein Gleiches that ich bey Conrad, und so wurde jeden Abend bis 12 Uhr alles ausgespähet, aber nichts erwischt.

Wäre die Frau gleich auf der Stelle, den nämlichen Abend gekommen, so würden diese Gesandten der Hölle nicht entgangen seyn. Die Pursche waren Montags Abends da, und dienstag Abend kam ein Briefchen von Paris an Pelzig, wodurch er von einem höllischen Anschlag auf sein Leben benachrichtiget, und ihm gerathen wurde, je eher je besser die Grenze zu verlassen. Er ist nun fort, und was es in Paris geben wird, dafür bangt mir. Pelzig ist nach Bezeichnung der Größe, in dem Namen dieser gedungenen LaZaronis nicht mehr ungewiß. - So Etwas in Deutschland veranstaltet zu sehen, ist unerhört. Nur eine Furie der Hölle ist zu sowas fähig.

 

Wären sie erwischt worden, es würde ihnen schlechter ergangen seyn, als den französischen Exministern.

Zur Kenntnis des Volks in St. Wendel gekommen, während sie in Stücke zerrißen worden.

 

____ d 22. Februar 1831                    Hepp

 

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Coburg in 19ten April 1831

An den Herzoglich S. Coburg-Gothaischen RegierungsPräsident Herrn Brückner zu Sankt Wendel

 

Wir Ernst pp

Es ist ein Gerücht zu Unserer Kenntnis gekommen, daß in dem Monat Februar d.J. ein Mord=Anschlag gegen den Grafen von Pölzig zu Sankt Wendel beabsichtigt worden seyn solle. Es soll nemlich die hinterlassene Wittwe des Gerichtsschreiber Manuisse am Morgen des 8ten Februar d.J. zu dem Grafen Pölzig gekommen seyn und ihm die Nachricht hinterbracht haben, daß ihr am Abend vorher gegen 9 Uhr zwey in Mäntel gehüllte Männer auf der Straße begegnet wären, welche sie angeredet und insbesondere befragt hätten, ob der Graf Pölzig viel ausgehe, ob er auch Abends ausgehe, wann? wohin? und welchen Weg er nehmen? auch, ob man zu seinen Wendel Französisch spreche. Sie habe die Äußerungen dieser Personen nicht gehörig verstanden, jedoch böse Absichten denselben unterstellen müssen und die deutschen Aeußerungen derselben für sächsischen Dialekt gehalten.

 

Sogleich nach dieser Mittheilung der Witwe Manuisse habe der Graf v. Pölzig diese Nachricht dem p. von Wangenheim und dem Kirchen   und Schul Inspektor Hepp eröffnet und darüber so wahrscheinliche Erklärungen gegeben, daß ein Mord-Anschlag nicht mehr zu bezweifeln gewesen sei, dessen Nachforschung durch angeordnete Nachtwachen jedoch kein Resultat ergeben habe.

 

Obschon Wir nun dieses Gerücht für um so nicht grundlos erachten müssen, als Wir im entgegengesetzten Falle eine officielle Anzeige von einem so außerordentlichen Vorfall von Unserer Regierung erhalten haben würden: so sehen Wir Uns doch, nachdem wir von mehreren Seiten her davon Kenntniss erhalten erhalten haben, veranlasst, Unseren Regierungs Präsidenten Brückner anzuweisen, wird umgehender Post über die nähere Bewandtnis dieses in jedem Falle höchst auffallenden Gerüchts zu berichten, und in dem desfalls zu erstattenden Bericht mit Zusendung d. Akten zugleich anzuzeigen, was, wenn jenes Gerücht auch zur Kenntnis Unserer Regierung gekommen, von derselben zu dessen näherer Erfassung, hauptsächlich aber wegen Ergreifung der unbekannten beiden Männer geschehen und verfügt worden ist.

 

Sollte übrigens, im Falle einer Begründung jenes Gerüchts, eine gerichtliche Untersuchung über die von der Witwe Manuisse angezeigte Tatsache, noch nicht eingeleitet worden seyn, so ermächtigen Wir Unseren Regierungs Präsidenten, diese Einleitung sogleich zu verfügen, oder vorwaltende Umstände in dem sofort zu erstattenden Bericht anzuzeigen.

 

Coburg p

 

 

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St. Wendel, am 30. April 1831.

 

Der Regierungspräsident zu St. Wendel erstattet den ihm abgeforderten Bericht, wegen des gegen den Herrn Grafen zu Pölzig im Monathe Februar d.J. angeblich statt gefundenen Mordanschlag.

Mit einem Aktenband.

 

Sogleich nach Empfang des Grundherrn 15. d.M. an mich erlassenen Reskripts habe ich die wahre Bewandtnis des verbreiteten Gerüchts, daß gegen das Leben des Herrn Grafen von Pölzig im Monat Februar d.J. ein Mordanschlag stattgefunden habe, durch Vernehmung der um diese Angelegenheit Wissenschaft habenden Personen zu erforschen, gesucht und es haben sich aus diesen Vernehmungen, noch mehreren Innhalte der anliegenden Akten, folgende Umstände ergeben:

 

Die in den Diensten des vormaligen hiesigen Advokaten jetzt katholischen Pfarrers Rosenbaum gewesene Rosina Scheneß /: nicht die Witwe Manouisse :/ deponirt über die Sache Folgendes:

 

In der Woche vom 30. Jan. bis 5. Febr. d.J., eines bestimmten Tages könne sie sich nicht mehr erinnern, sei sie Abends um Viertel nach sieben Uhr, in der Dämmerung, an der südlichen Seite der hiesigen Stadt weggegangen, um aus der in der Schloßgasse befindlichen Apotheke Arznei zu hohlen.

 

Als sie bis zu dem von dem Regierungs-Secretair Friedrich am Wege liegenden Garten gekommen, habe sie zwei Gestalten wahrgenommen, welche querfeldein, von den in jener Gegend befindlichen Wiesen aus, nach dem Fußpfade zugegangen wären und ihr als sie auf dem letztern gekommen einen guten Abend gebothen, den sie erwiedert habe. Es hat sich hierauf zwischen den beiden unbekannten Personen und der Schneck dasjenige Gespräch entsponnen, was aus dem, über deren Vernehmung abgehaltenen Protokolle des Mehrern zu entnehmen sein wird. Als die Scheneß von den unbekannten Personen verlassen worden, haben letztere den Weg durch die Pappel-Allee [heute Bahnhofstraße] nach dem herrschaftl. Gartenhause zu eingeschlagen und sie hat von denselben weiter nichts wahrgenommen. Auf dem Nachhauseweg hat ihr der von Pölzig. Bediente nahmens Rang begegnet, welchem sie dasjenige, was sie von den unbekannten Personen gehört und gesehen haben will, erzählt hat. Der Bediente Rang hat seiner Herrschaft von der Erzählung der Scheneß keine Nachricht ertheilt, theils weil er die ganze Scheneßische Aussage für zu unbestimmt und mährchenhaft gehalten theils weil er seine Herrschaft durch ein solches unverbürgtes Gerücht nicht in Furcht und Schrecken habe setzen wollen. Er versichert übrigens, daß er bei seiner Ankunft in der von Pölz. Wohnung sofort darüber: ob fremde Personen zu seiner Herrschaft gegangen, genauer Erkundigungen eingezogen auch bis zu der Zeit, wo der Herr Graf von Pölzig den Vorfall von der Scheneß selbst erfahren, darauf sorgsam Bedacht genommen habe, daß unbekannten Fremden der Eintritt in das Haus nicht gestattet worden.

 

In der Woche nach dem erwähnten Vorgange, in welcher in der von Pölzig. Wohnung eine Mobilien- Versteigerung gehalten worden ist, und die Scheneß sich daselbst anwesend befunden hat, will dieselbe von dem Grafen von Pölzig in französischer Sprache angeredet worden sein und diese Gelegenheit benutzt haben, um ihm den Vorfall mit den unbekannten Personen zur Warnung mitzutheilen.

 

Der Graf von Pölzig hat hiernach das, was er von der Scheneß erfahren gehabt, dem dabei anwesend gewesenen Cammerjunker und Regierungs Referendair von Wangenheim mitgetheilt, beide haben den Regierungsrath und Gendarm wie Commandanten Grafen zu Solms unter Anempfehlung der größten Verschwiegenheit, von dem Vorgange in Kenntniß gesetzt und denselben ersucht, durch die unter seinen Commando stehenden Gendarmen zur Sicherheit des Grafen von Pölzig des Nachts patrouilliren zu lassen und zur Entdeckung der unbekannten Personen mitzuwirken. Der Graf zu Solms hat hierauf, in Gemäsheit des an ihn ergangenen Ersuchens, die nöthigen Befehle an die hiesigen Gendarmen ertheilt; es ist jedoch von denselben nichts in Erfahrung gebracht oder entdeckt worden, was auf die unbekannten Personen oder deren gehabte Absicht bezogen werden können. Von der Sache selbst hat der Graf zu Solms der Herzog. Regierung Nachricht zu ertheilen, Bedenken gefunden, weil ihm von dem Grafen von Pölzig in dieser Beziehung das tiefste Stillschweigen anempfohlen worden ist.

 

Der Kammerjunker und Regierungs Referendair von Wangenheim hat bei seiner Vernehmung angegeben, daß er dasjenige, was der Graf von Pölzig von der Rosina Scheneß erfahren, von ersteren mitgetheilt erhalten und daß er mit demselben gemeinschaftlich zu dem Grafen zu Solms gegangen sei, um denselben um das Patrouilliren von Seiten der Gendarmerie zu ersuchen. Er hat indessen ganz in Abrede gestellt, daß ihm von dem Herrn Grafen von Pölzig Eröffnungen gemacht worden wären, die einen Mordanschlag vermuthen ließen.

 

Dem Kirchen- und Schulen Inspektor Hepp zu Pfeffelbach, welcher bei der Versteigerung der von Pölzig. Mobilien allhier anwesend war, hat der Graf von Pölzig von dem Vorgänge, welcher von der Rosina Scheneß erzählt worden, an dem selben Abend noch Mittheilung gemacht, allein p. Hepp will ebenfalls von dem Grafen von Pölzig Erklärungen nicht empfangen haben, die auf einen gegen den Grafen von Pölzig beabsichtigten Mordanschlag hingedeutet haben könnten. Der p. Hepp hat indessen an jenem Abende, wo er den Vorfall von Pölzig erfahren, den Oberbürgermeister Conrad von der Gefahr, welche den ersteren zu drohen scheine, unter der Anempfehlung des größten Stillschweigens, Nachricht ertheilt und Conrad um Verdoppelung der bürgerlichen Nachtwache und strenges Patrouilliren ersucht, welche Maasregel von Conrad auch ins Werk gesetzt worden, ohne daß daraus ein Erfolg hervorgegangen sei.

 

Diese sind diejenigen Tatsachen, welche ich in Rücksicht eines vermeintlich beabsichtigten Mordanschlags auf den Grafen von Pölzig, durch Vernehmung der davon Wissenschaft habenden Personen habe ausmitteln können.

Den Mitgliedern der Herzog. Regierung /: ausser dem Grafen zu Solms :/ und mir ist indessen von diesem Vorfall eher keine Kenntnis zugekommen, als bis der Graf von Pölzig bereits von hier nach Paris abgereist war.

 

Wenige Tage nach Pölzigs Abreise verlautete in den hiesigen Damens-Gesellschaften, daß der Graf von Pölzig aus der hiesigen Stadt habe arweisen müssen, weil ihm Gefahr gedroht habe. Die eigentliche drohende Veranlassung zu seiner Abreise kam nicht zur Sprache, und da ich von den Gesprächen in den Damenszirkeln ebenfalls zufällig unterrichtet wurde; so wendete ich mich an den p. von Wangenheim, um das Nähere von ihm zu erfahren, indem ich ihm zugleich eröffnete, daß ich die ausgebreitete Sage für ein Mährchen halten müsse. Wangenheim antwortete mir hierauf, daß er meiner Meinung nicht sein könne, mir aber die Bewandnis der Sache vielleicht erst in der Zukunft mitzutheilen im Stande sei. Später habe ich die von der Rosina Scheneß gemachte Erzählung stückweise erfahren, meine Meinung indessen, daß eine wirkliche Gefahr für das Leben des Grafen von Pölzig vorhanden gewesen sei, nicht ändern können.

Die Rosina Scheneß steht nämlich als eine höchst intriguente, der Wahrheit eben nicht sehr ergebene Person in dem zweideutigsten Rufe und es ist ihr wohl zuzutrauen, dass sie die ganze von dir erzählte Geschichte erdacht hat, um von dem Grafen von Poelzig eine Belohnung zu erhalten oder in ihm und seinen Leuten ein Märchen aufzuheften. Wann indessen die Umstände, welche von der Scheneß erzählt worden, sich wirklich wahr verhalten, so muss noch mehr bezweifelt werden, ob die unbekannten Personen einen Mordanschlag auf den Grafen von Poelzig beabsichtigten, denn sie würden ihre Absicht den Grafen von Poelzig zu gefährden, einer ihnen ganz unbekannten Personen nicht zu erkennen gegeben und es nicht bei diesen losen Reden haben bewenden lassen, sondern auf andere Art und Weise thätig vorgeschritten sein, von welchen Maasregeln sich auch nicht die mindeste Spur zu Tage gelegt hat. Daß unter den vorliegenden Umständen von einer anzustellenden amtlichen Untersuchung nicht die Rede sein können und dermalen nicht sein kann, liegt klar vor Augen.

 

In tiefster Ehrfurcht verharrend

Euer Herzog. Durchlaucht

unterthänigst treu gehorsamster

Georg Wilhelm Carl Brückner.

 

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Resol. Scr: 10/56 31

Rescrit: dem Herzog. Regierung zu St. Wendel v.r.a. Da aus den angestellten Vernehmungen sich ergeben, dass der angeblich gegen den Grafen von Pölzig beabsichtigt gewesene Mord Anschlag als eine Erdichtung, oder Aufschneidung einer überhaupt unzuverlässigen und in nachtheiligem Rufe stehenden WeibsPerson zu betrachten sey, so sey zwar für eine weitere Festsetzung der eingeleiteten Untersuchung kein Resultat zu hoffen: indessen habe das Präsidium von den bisherigen Ergebnissen den Grafen von Pölzig ausreichend in Kenntniss zu setzen und demselben zu überlassen, ob er auf eine Fortsetzung der Untersuchung auf rechtlichem Wege antragen, oder die Sache auf sich beruhen lassen wolle.

Uebrigens habe das Präsidium, den Cammerjunker von Wangenheim aufzufordern, nähere Auskunft über seine befremdende Aeusserung zu geben:

„dass er diese Sache nicht für ein Mährchen halten könne, aber die Bewandniss der Sache vielleicht erst in der Zukunft mitzutheilen im Stande sey“ und das Ergebniss berichtlich anzuzeigen.

 

 

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Coburg den 10 May 1831

 

An das Präsidium der Herzoglichen Regierung St. Wendel

ad No 1661

 

Wir Ernst pp

haben aus dem Berichte des Präsidii Unserer Regierung zu St. Wendel vom 30ten vorigen Monats mit der damit eingesandten, ____fig wieder zurückfolgenden, Acten ersehen, was wegen eines angeblich statt gefundenen Mordanschlages auf das Leben des Grafen von Pölzig vorgekommen ist.

Wiewohl nun diese Sache zur Zeit lediglich als eine Erdichtung oder Aufschneidung einer noch dazu unzuverlässigen und in nachtheiligem Rufe stehenden WeibsPerson zu betrachten sey, muste uns daher nicht zu wundern stehen [?], daß eine Fortsetzung der eingeleiteten Untersuchung zu [k]einem Resulthate führen werde, so wollen wir doch, daß das Präsidium Unserer Regierung den Grafen von Pölzig von den Ergebnissen ausreichend in Kenntnis setze und ihm überlasse, ob er auf Fortsetzung der Untersuchung auf gerichtlichem Wege antragen, oder die Sache auf sich beruhen lassen wolle.

Da der Regierungs Referendair Cammerjunker von Wangenheim die auffallende Aeusserung gethan, dass er diese Sache nicht für ein Mährchen halten könne, aber die Bewandniss der Sache vielleicht erst in der Zukunft mitzutheilen im Stande sey, so hat das Präsidium Unserer Regierung denselben aufzufordern, nähere Auskunft darüber zu ertheilen und sodann das Ergebniss zu berichten.

 

 

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St. Wendel, den 12ten Juny 1831.

 

Bericht der Herzoglichen Regierung, den angeblichen Mordanschlag auf das Leben des Herrn Grafen von Pölzig betreffend.

Mit einem Band Acten.

Referent Herr Regierungs Präsident Brückner

 

In Gemäsheit des unterm 10ten v.M. an uns erlassenen höchsten Rescripts habe ich der Regeriungs=Präsident den Herrn Grafen von Pölzig zu Paris, durch abschriftliche Mittheilung der, in der in Frage stehenden Angelegenheit geführten Vernehmungs-Protokolle, von den Resultaten der vorgenommenen vorläufigen Untersuchung in ausreichende Kenntniß gesetzt und ihm überlassen: auf Fortsetzung der Sache im gerichtlichen Wege anzutragen oder solche auf sich beruhen zu lassen. In dem von dem Grafen von Pölzig an mich den Praesidenten erlassenen Schreiben hat derselbe die Erklärung abgegeben, daß eine Fortsetzung der Untersuchung keinen sonderlichen Erfolg haben werde und daß nach seiner Ansicht die Sache auf sich beruhen könne.

Auch ist der Herr Cammerjunker und Regierungsreferendair von Wangenheim aufgefordert worden, über die gegen mich den Präsidenten gethane Aeusserung: dass er diese Sache nicht für ein Mährchen halten könne, aber die Bewandniss derselben vielleicht erst in der Zukunft mitzutheilen im Stande sei, nähere Auskunft zu geben und es hat derselbe die erwähnte Aeusserung nach seinem Schreiben dahin erklärend erläutert: daß er mir Die Bewandniß der Sache an einem öffentlichen Orte mitzutheilen Bedenken gefunden.

In tiefster Ehrfurcht verharrend

Herzogl: Saechsil: Regierung

Brückner    Sebaldt     Sebaldt

Coburg den 21ten July 1831

 

 

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An H. S: Regierung zu St. Wendel

 

Wir Ernst

geben Unserer Regierung die in Gemäsheit Unseres Rescripts vom 10ten May d.J: unter dem 12ten des v. M. anhier vorgelegten Akten im Betreff des gegen den Grafen von Pölzig angeblich vorgekommenen Mord-Anschlags anliegend wiederum zurück, und bemerken dabey daß diese Sache nun mehr nach der Erklärung des Grafen von Pölzig auf sich beruhen mag.

 

 

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Quelle: Staatsarchiv Coburg, Min R 17

(Abschrift im Februar 2016)

 

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