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18. Jahrhundert -> 1776 Wie Johann Coenen an die Felsenmühle gelangte

Wie Johann Coenen an die Felsenmühle gelangte (Kurzfassung)

Im Jahre 1757 starb der Erbbeständer der Felsenmühle, der Müller Wendel Müller. Er war der Sohn von Bartholomäus Müller von der Niederweiler Mühle und Elisabeth Wesemann. Die Mühle ging durch den Erbpachtvertrag in die Hände seiner Witwe und nach deren Tod (nach 1763) in die Hände seiner Kinder. Am 17.11.1767 wurde sie erneut zur Versteigerung angesetzt.

Die Versteigerungsmodalitäten waren wie folgt:

Am Versteigerungstag muß 1/3 in bar an den Scheffen Hr. Knoll eingezahlt werden. Das 2. Drittel soll ein Jahr später und im 3. Jahr das letzte Drittel abgezahlt werden.

Der Schöffe Wassenich protestierte gegen diese neue Versteigerungszeit und will wie früher auf 5 Jahre die Auszahlung verlängert haben; er gibt seinen Sohn Johann Wassenich an, der ihm für 1200 Gulden bürgen will.


Neben Wassenich gibt es noch weitere Interessenten:

Niclas Hallauer
Johannes Haßdenteufel
Wendel Demuth
Johannes Wagener, Bäcker
Herr Schultheiß Mittermüller
Johannes Wassenich
Johannes Barsch von Bettingen
Hr. Schaad
Alexander Thönes (er bot sogar 1600 Gulden)
Johannes Müller von der Heringsmühle
Wilhelm Nieder
Johannes Boscht.


Die Felsenmühle gehörte eigentümlich der Kirche, deren kurfürstliche Hofrenthkammer (Camera Electoralis) die Versteigerungen durch das Hochgericht durchführen ließ.

Am 26. April 1768 wurde die Mühle auf neun Jahre meistbietend an den auswärtigen Müller Julius Wilhelm Nieder von der Deutschordensmühle bei Saarbrücken versteigert. Die Versteigerungsmodalitäten verlangten von jedem Interessenten, daß er einen Bürgen nachweisen konnte, der im Zweifel den Steigschilling, also die Versteigerungssumme, bezahlen konnte. Nieders Bürge war sein Schwager Jacob Oberhausen aus St. Ingbert.

Die Kinder von Wendelin Müller wurden bei diesem Prozeß durch ihren Vormund Johanneß Schmit von Bruchmühlbach und dem Notar Schaad vertreten. 


Die genauen Bedingungen des Vertrages zwischen Coenen und Nieder sind nicht bekannt, jedoch wurde eine Rückzahlung in Raten vereinbart und Zinsen für den Fall des Zahlungsrückstandes. Die ersten beiden Raten betrafen 1/3 des Steigschillings, zahlbar in zwei Raten, bis Michaeli 1768 (etwa Ende September). Nieder kam diesen Verpflichtungen nach und zahlte 856. Gulden 5. Kreutzer zurück.

Als Nieder am 07.02.1776 in Großrosseln starb, sollte die Mühle gemäß Pachtvertrag an die Erben übergehen. Da aber weder die Witwe noch die Kinder die Mühle übernehmen wollten oder konnten, wurde der Pachtvertrag von 9 Jahren ein Jahr früher abgebrochen, und die Mühle mußte neu versteigert werden.

Natürlich versuchte auch Coenen, zu seinem restlichen Geld zu kommen. Er machte folgende Rechnung auf:

"besage Versteigerungs Ptotocolli ist ausbedungen worden, daß die an dem SteigSchilling ausständig gebliebene Zwey Drittel, nämlich = 1712 Gulden 10xr, Von Michaeli 1768. an, bis zum Abtrag, landüblich VerZinset werden sollten; Es beträgt mithin der Zins bis d. 23. Maii 1776. in 7. Jahren, 7. Monaten und 25. Tägen 655. fl 7. xer 1.

Mithin sind dermalen an Steig Schilling und Verfallenen Zinsen annochen beZalen  2367. 17. 1."

"Am 17. April 1776 erschien der Hochgerichtsschöffe Johann Coenen und legte einen Brief von J. Nieder, Sohn des verstorbenen Deutschmüllers Wilhelm Nieder, vom 28.02.1776 vor, woraus zu ersehen war, daß er und seine verwitwete Mutter erklären wollen, keine Ansprüche zu stellen, so daß er, Coenen, so verfahren soll, wie es ihm angemessen erscheint.

Dieser Brief von Coenen reicht allerdings nicht aus, sondern es ist notwendig, daß die Witwe Nieder und ihr Sohn für sich selbst und ihre anderen Kinder sich umgehend nach St. Wendel begeben, um dort die noch ausstehende Rechnung zu klären und zu bezahlen. Außerdem sollen sie erklären, ob sie diese Mühle mit allem Zubehör versteigern lassen wollen, oder vor einer Versteigerung sich Geld aufnehmen wollen, um die Mühle auf sich übertragen zu lassen. Oder ob sie diese Mühle dem Herrn Coenen gegen Zahlung der darauf lastenden Schulden und Kosten, aber zu einem bestimmten Preis, übertragen wollen. Oder nicht zu einem bestimmten Preis, so daß Coenen damit umgehen kann, als wäre es sein Eigentum.

Diese Entscheidung kann durch einen einfachen Brief nicht erklärt werden.

Wir bitten daher durch ein "Requisitorial"-Schreiben an die "Obrigkeit", die Witwe Nieder aufzufordern, umgehend in St. Wendel zu erscheinen, um die Angelegenheit zu regeln. Sie soll eine richterliche Vollmacht ihrer Kinder mitbringen, womit alles, was hier verhandelt wird, genehmigt werde, so daß über kurz oder lang Herr Coenen nicht in Schwierigkeiten gerät."

PX

"Wir schicken einen Brief an den Deutschordens-Beamten, Herrn Agricola, worin die Deutschmüllerische Witwe Nieder aufgefordert wird, am nächsten Montag, 22. April, morgens um 8 Uhr zu erscheinen und eine Vollmacht ihrer Kinder mitzubringen. Hier soll sie ihre Erklärung hinsichtlich ihrer Verhandlung mit Herrn Coenen zu Protokoll geben.Außerdem wird an das heutige Protokoll ein Zusatz angehängt, worin steht, daß am Montag, 29. April, um 9 Uhr morgens die Felsenmühle samt Zubehör auf Erstes Risiko hier in dieser Gerichtsstube versteigert werden soll, wobei Frau Witwe Nieder oder ihre Bevollmächtigten dieser Versteigerung beiwohnen können.

St. Wendel d. 17. Aprily 1776.

Ex Mdto
Fleck"

Einer der Briefe, den Coenen vorlegte, stammt von Jacob Nieder, einem der Söhne des verstorbenen Wilhelm Nieder, und ist an Johann Coenen direkt gerichtet

"Werther freundt.

Sie haben mir mitgeteilt, ich solle zu Ihnen kommen und mich der Sache annehmen. Mein seliger Vater hat es nicht ändern können, ich kann es auch nicht und will mich der Sache nicht annehmen. Unverantwortlich ist es für denjenigen, der schuld daran ist, daß die Mühle versteigert wird und so viel Geld dadurch verloren geht. Ich überlasse es Ihnen, diejenige Entscheidung zu treffen, die ihnen am schicklichsten erscheint, und verbleibe

Mit Hochachtung
Saarbrüken, d. 28ten Febris 1776

Ihr ergebener Nieder"

Was meint Nieder mit diesem Satz von demjenigen, der schuld daran ist, daß die Mühle versteigert wird? Dieses Schreiben wurde 16 Tage nach dem Tode seines Vaters verfaßt, also wurde die anstehende Versteigerung - die ja erst ab dem Todestag relevant war - binnen kürzester Zeit initiiert.

An das Hochgericht in St. Wendel wendet sich der Nieder-Sohn mit folgendem Schreiben vom 20. April 1776

"Hochlöbliches Hochgericht!

Uns ist zwar das Protokoll vorgelegt worden, das am 17. diesen Monats in dieser Angelegenheit verfaßt wurde. Allerdings sind wir nicht verpflichtet, in dieser Angelegenheit für die Schulden unseres verstorbenen Vaters Wilhelm Nieder zu haften, da wir auf dessen Erbe vollständig verzichtet und es widerrufen haben und uns nicht daran "kehren" können. Also werden wir weder die noch ausstehende Rechnung des Herrn Hochgerichtsschöffen Coenen begleichen noch der zu versteigernden Felsenmühle uns annehmen. Wir stellen daher dem Herrn Coenen anheim, bezüglich seiner Forderung als auch bezüglich der geleisteten Caution für die Mühle sofort auf eigene Initiative Maßnahmen zu ergreifen, die der Sicherung seiner Forderungen dienlich sein können. Wir bitten Hochlöbliches Hochgericht, diese Erklärung dem Herrn Coenen zustellen zu lassen, mit Vorzüglichster Hochachtung beharrend.

In der Breitenbacher Hohen Ordens Mühle d. 20. Apr. 1776

gehorsamst
Jacob Nieder und Jost Bubic
Im Nahmen sämtl. Wilh. Niederschen Kinder"

Jost Bubic - eigentlich Jodokus Bouvier - war Jacob Nieders Schwager; er war Gärtner in Saarbrücken und mit Jacobs Schwester Anna Maria verheiratet.

Wilhelm Nieders Witwe, Catharina Oberhausen, leistete den Offenbarungseid:

"Hochlöbliches Hochgericht zu St. Wendel.

Ich erkläre vor dem Hochlöblichen Hochgericht gemäß dem in der o.a. Angelegenheit übergebenen Potokoll vom 17. dieses Monats, daß ich nicht mehr das geringste Vermögen habe und deshalb nicht im Stande bin, für die Felsenmühle einen weiteren Kredit aufzunehmen. Deshalb überlasse ich dem Hochgerichtsschöffen Herrn Coenen die genannte Mühle zur Deckung der aus seiner Rechnung hervorgehenden Forderung sowie zur Begleichung der auf der Mühle haftenden Schulden und Kosten aus Erbpacht und Eigentum. Er soll damit verfahren, als wäre die Mühle sein Eigentum. Ich denke, daß diese Erklärung ausreicht, um mich von der Forderung des Herrn Coenen als auch den genannten Schulden und Kosten zu befreien.

Mit der Bitte, diese Erklärung an den genannten Herrn Coenen weiterzuleiten, verbleibe ich mit vorzüglicher Hochachtung gehorsamst

In der Breidenbacher Hohen Ordens Mühle d. 20. Apr. 1776

Catharina Oberhaußen, Witwe von Wilhelm Nieder (Handzeichen)"

Es unterschreiben außerdem Henrich Creutz und Henry Huttger als Zeugen

Am 23. April erschien im Zweybrückischen Wochenblatt Nr. XVII folgende Anzeige:

"Nachdeme auf anstehen deren Creditorischen Wendel Müllerischen Erben zu Bruchmühlbach die von deme Wilhelmen Nieder Teutschmülleren ohneweit Saarbrücken, dahier an der Stadt St. Wendel untig dem Ort Alsfassen, ersteigerte sogenannte Felzen Mahlmühle mit zwey neu eingerichteten Mahlgängen, samt darzugehörigen Stallungen, Baumgarten, auch Lohe= oder Walkmühlen Gerechtigkeiten, so ad 3153 fl. abgeschätzet, nach würklich abgeloffenen Lands-ordnungsmäßigen 3-monathlichen und hiernächst 6wochentlichen Terminen numehro der dies subhastationis auf Montag, den 29. laufenden Monaths Aprilis festgesetzet, gestalten die Liebhaber alsdann auf hiesiger Gerichtsstuben Morgens um 9 Uhren sich einfinden mögen, wo so fort mittels auszusentzenden annehmlichen Conditionen solch gesagte Mahlmühl mit ihrer sämtlicher Dependenz dem Meistbiethenden auf Erb- und Eigenthümlich zugeschlagen werden solle, also von Stadt und Hochgerichts wegen.

St. Wendel, den 12. Aprilis 1776

Ex Mandato
Fleck, Stadt und Hochgerichtsschreiber"


Hochgerichtsprotokoll vom 29. April 1776

Anwesend sind die Hochgerichtsschöffen D.D. Scabinii (Pseudonym für den Advocaten Johann Hermes), Wassenich, Knoll, Weißgerbern, Zengerle und der Hochgerichtsrat von Hame.

"Nun ist die Angelegenheit so weit geregelt, daß die Mühle mit ihrem ganzen Zubehör erneut an den Meistbietenden übergehen kann, auch die Veröffentlichung von drei Monaten wurde durch Herrn Schöffen Weisgerber am 25.09. erledigt, und auch die sechswöchentliche Ausrufung ist geschehen; auch wurden ins Oberamt Ottweiler und nach Tholey, Kusel und Merzig abgeschickt und im Trierer Wochenblättchen und auch im Oberamt Ottweiler, Kusel, Wadern, Tholey, Birkenfeld, Nohfelden, Illingen, in der Zenderei Nonnweiler und der Meyerei Lebach publiziert, auch die öffentlichen Notare zum Teil informiert.

Darin wurde mitgeteilt, daß alle Interessenten am heutigen Montag, dem 29. des laufenden Monats April, morgens um 9 Uhr auf hiesiger Gerichtsstube erscheinen sollten, um die Felsenmühle dahier unterhalb Alsfassen gelegen zu ersteigern, samt ihren beiden Wassergängen,
und dem davor liegenden, eingezäunten Garten,
dem Gromet, der am Giebel zur Bach hin liegt,
dem Garten, der sich zum Rech hinzieht
dem Ödplatz, wo eine Walkmühle erbaut werden darf.

Das Bauwerk (die Mühle) wurde durch Mühlenbausachverständige auf 3.153 fl. geschätzt worden, wobei die zugehörigen Baumgärten nicht eingeschlossen wurden, auch nicht die Lohe- oder Walk-Mühle, die erbaut werden darf.

Außerdem muß angemerkt werden, daß auf dieser Mühle Verpflichtungen haften, nämlich an die hiesige Kirche St. Wendelin alljährlich zu Martini 5 Malter Korn plus 5 Gulden an Geld zu zahlen sind

an die hiesige Bürgerschaft 1 Malter Korn
und an die hiesige Kellerey 1 Malter Korn
aufgrund des Mühlengrabens bzw. des Walkmühlen-Platzes 1 oder 2 Kapaunen an den hiesigen Herrn Pastor

außerdem ist ein Prozeß anhängig wegen eines Wasser- oder Mühlenganges, wegen dem die Kellerey (Camera) dem Ersteigerer eine besondere Gebühr von 4. Malter Korn belasten will. Diese Sache ist noch nicht entschieden, der Ersteigerer muß dieses Gerichtsverfahren durchfechten, und er muß die Gefahr auf sich nehmen, daß der Prozess einen schlechten Ausgang nimmt.

Der Ersteigerer muß einen solventen Bürgen vorweisen und den gesamten Steigschillingen in 14 Tagen bezahlen.

Nun waren heute morgen, 9 Uhr, auf hiesiger Gerichtsstube die Interessenten erschienen, da stellte der Herr Schöffe Johann Coenen den Antrag, in Rücksicht auf die finanzielle Situation der Witwe des Deutschmüllers Wilhelm Nieder und deren Kindern diese Mühle mit allem Zubehör sowie allen Einkünften und Schulden ihm, dem Herrn Coenen, gänzlich zu übertragen, und er habe davon Abstand genommen, seinerseits diese genannte Mühle samt Zubehör dem Herrn Scheffen Demuth zu überlassen.

Auf diese Erklärung hatte das Hochgericht die Versteigerung bis heute Nachmittag gegen 4 Uhr unterbrochen, weil man der Meinung war, daß Herr Coenen und Herr Schöffe Demuth sich bezüglich des getroffenen Vergleiches öffentlich weiter erklären würden, aber obgleich Herr Coenen seine Erklärung wiederholte, enthielt sich Herr Schöffe Demuth, worauf Herr Hofrath von Hame den Befehl gab, jetzt mit der Versteigerung weiterzumachen. Die Interessenten wurden mit der Bürgerglocke eingeladen, und es erschienen:

Curator Johann Schmit von Bruchmülbach (ein Verwandter der Kinder von Wendel Müller)
Jacob Wagener von daselbst
Sebastian Riefer junior von Altzfaßen
Frantz Ernst Brück von hier
Peter Linxweiler Senior hierselbst

Obwohl die Interessenten bis nach 6 Uhr an diesem Nachmittag abwarteten, erschien niemand sonst. So gab Herr Schöffe Knoll schließlich ein Angebot ab für die Mühle samt Zubehör: 2.000 rheinische Thaler und 4 Maß Wein.

Hierauf erschien erneut Herr Schöffe Johann Coenen und wiederholte seine Erklärung, daß die Mühle nicht versteigert werden solle, und gab durch den Gerichtsboten Siglohr folgende Erklärung ab:

"Hochwohlgebohrener Hochgelehrten
Hochgebiethender Herr Forstrath undt Statschulteiß

Herrn Hochwohlgeborener ist es hochgeneigtest bekannt, daß ich mich mit dem Verkauf der sogenannten Föltzen Mühl beschäftigt habe. An diesem späten Nachmittag ist nun die Versteigerung dieser Mühle den Herren Kollegen Schöffen durch die Glocke bekannt gemacht worden, und jetzt wird dieselbige vorgenommen. Der Schaden, der mir aus dieser Versteigerung erwachsen würde, ist übergroß, er kann aber durch den Vorhabenden Verkauf Vermieden werden. Ich bitte also unterthg angelegentlichst Befehl zu ertheilen, daß heut die Mühl noch Niemand zugeschlagen, undt mir der Weg Zum besseren Verkauff auff 8. Tag offen gelaßen werde.

darahn unterschrieb
J. Coenen

St. Wendel, d. 29. april 1776"
Der Stadtschultheiß von Hame interveniert und verzögert den Zuschlag um eine weitere Woche; die anderen Interessenten protestieren, vor allem der aus Bruchmühlbach angereiste Curator Johann Schmitt (wohl nicht nur, weil er den weiten Weg aus Bruchmühlbach nun schon zum dritten Mal antreten muß).

"Obwohl gestern, am 29. diesen Monats am Nachmittag, bei der Versteigerung der Felsenmühle nur 2000 Gulden plus 4 Maß Wein geboten wurde, was aber in Hinsicht auf den geschätzten Wert von 3153 Gulden nicht akzeptiert werden kann, so wird am nächsten Montag, dem ersten im Monat May, morgens um 9 Uhr in hiesiger Gerichtsstuben diese Mühle mit Zubehör dem Meistbietenden zugeschlagen, wobei die Interessenten nicht nur dann ihr Gebot zu Protokoll geben müssen, sondern auch beim Zuschlag anwesend sein müssen. 

St. Wendel d. 30. april 1776.

Ex Mdto.
Fleck”

Die Anwesenden verließen den Raum, aber der Curator Johann Schmitt protestierte gegen diese erneute Verzögerung auf das heftigste.

„PX
über vorstehenden ahntrag, und des fals geschehene VerZögerung waar weitere Verfügung Von Herr Hochrath, und statschulteiß ab Zu warthen. St. Wendel d. 29. april 1776. des abendts gleich Vor 7. uhre

Ex Mdto.
Fleck

PX
Da nur wenige Interessenten erschienen und nur ein Gebot abgegeben wurde, welches die durch das Gericht beauftragte Schätzung nicht erreicht hat, also wird die gerichtliche Versteigerung noch einmal für 8 Tage ausgesetzt. Da abgegebene Gebot wird öffentlich ausgehängt und am nächsten Montag um 9 Uhr werden die Interessenten vorgeladen, wobei dann die Mühle ohne weitere Rücksicht dem Meistbietenden zugeschlagen wird.

St. Wendel d. 30. april 1776.
von Hame

Über den tatsächlichen Zuschlag der Mühle an Coenen liegt kein Protokoll vor, jedoch muß dieses an dem im letzten Schreiben genannten Montagmorgen geschehen sein. Damit wurde die Mühle in den Erbbestand Coenens übertragen. Das folgende Protokoll gibt an, daß Coenens Bürge, der Schöffe -Demuth, den Betrag von 2400 Gulden an das Hochgericht bezahlte. Interessant dabei ist der sog. Sortenzettel. Da verschiedene Währungen im Umlauf waren, die noch dazu unterschiedliche Werte besaßen, zahlte Demuth mit dem, was er zur Verfügung hatte:

"St. Wendel d. 24. Mey 1776.

protl.
D.D. Scabiny, Wassenich, Coenen, Demuth, Weißgerber, Zengerle, et ine me subscripto act.

Der Herr Bürgermeister und der Schöffe Demuth hatten versichert, daß Herr Demuth den Betrag von 2400 Gulden im Namen des Schöffen Coenen, dem die Felsenmühle übereignet wurde, bezahlen würde. Diese 2400 Gulden wurden am 24.05.1776 auf der Gerichtsstube an Herrn DD. Scabiny übergeben..."


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