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18. Jahrhundert -> 1782 was die Stadt zur Transportierung des alten auff den neuen Kirchhof zu bezahlen hat

1782 was die Stadt zur Transportierung des alten auff den neuen Kirchhof zu bezahlen hat

(14)
An denen zu Transportierung des alten auff den neuen Kirchhof sich ergebenen unkosten, wo von 2/3tel auff die ehen, und 1/3tel auf das Fuhrviehe, wo 2. ochsen für 1 Pferd gerechnet werden, auch die witmänner unter die gantze ehen zu zahlen sind, hat die Stadt St. Wendel zu zahlen.

von 204 gantzen ehen jede zu 28x = 95 f 12 x
60 halbe Ehen jede 14 = 14 f
27 Pferdt Jedes 24 x = 10-48
42. Ochsen à 12 x = 8-24
(zusammen) 128-24
bezahlt am 28.02.1785 durch Hochgerichtsschöffe Zängerle

 (24)
K.12. 18. März 1788
Dem H. Demut und bezugweis H. Fleck wegen Abtragung des alten Kirchhofs durch H. Cetto    52-21
Not: Hierunter sind 48 f 21 Hauptsumme und 4 f Nachtrag

13. laut Protokoll vom 31.07.1789 wurde die Wegschaffung des Grunds an der KirchhofsMauer hinter dem Kreutz dem Christian Buchholz von hier um 9 f Verlassen. Hierauf zahlte Stadteinehmer Schwan
5. August 1789 dem Christian Buchholz = 5
demselben = 2
24.11. desselben Gehilfen Jakob Bäumgen = 2


(26)

Gesamtkosten des Kirchhofes

2456-35 5/12

Repräsentieren (?)

131-11 ½

restieren

2325-23 11/12

Hievon die Pflaster Kosten

117-46

restieren

2207-37 11/12

 

 

diese Summer mit 3 dividirt ist der Quotient

 

oder der Kirchliche Antheil 735-52 23/36 plus Steine

772-12- 23/36

Stadt plus halbes Pflaster

801-49 23/36

Pfarrei

794-45 23/36


Quelle: Stadtarchiv St. Wendel, A15

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