Es gibt noch andere katholische Bischöfe
St. Wendel am 3. Dezember 1817
Hochwohlgebohrener Herr,
Hochwürdiger Herr Generalvikar.
Des von Ew. Hochw. erhaltenen gütigen Auftrags bey der hiesigen Hohen Landes-Kommission habe ich mich gehorsamst entledigt, und den Bescheid erhalten, Ew. Hochw. zu melden, Sie möchten sich in Betreff dieser Angelegenheit an die Landeskommission direkte melden;
wenn das Hochw. Bisthum Ihr den Fehde-Handschuh darwerfe, so werde Sie nicht ermangeln, ihn aufzuheben;
es sey noch nicht bestimmt, ob die hiesige Coburgische kathol. Geistlichkeit beim Bisthum Trier bleiben werde, oder nicht; bis her sey alles, der Ruhe und Harmonie wegen, einstweilen so belassen (und die einiseitige Hiehersetzung des hiesigen Herrn Kaplans, ohne Ihre Genehmigung, so durchgesehen und ignorirt) werden;
den Grundsatz, daß zur kirchlichen Kanzel geeignete Gegenstände nicht durch die Regierung, sondern ausschließlich durchs Bisthum der kathol. Geistlichkeit mitgetheilt werden sollen, habe sie noch nicht anerkannt, und werde ihn auch nie anerkennen;
sobald die Geistlichkeit sich weigere, eine solche, von der Regierung ihr zugesendete Verordnung zu verkünden, werde sie dieselbe insgesammt suspendiren, und andere Maaßregeln ergreifen;
Sie sey an Trier nicht gebunden – es sey noch ein kathol. Bischof zu Mainz, und auch einer zu Dresden;
wenn Sie mit Trier keinen Frieden haben könne so wende Sie sich an Einen von Ihnen, und lasse Sie sich in diesen Coburgischen Landen einen Dechant bestimmen, mit welchem Sie sich in Korrespondenz setze.
Da ich durch Mittheilung dieser Erklärung den Willen unserer Hohen Landeskommission erfülle, so bitte ich Euer Wohlgeboren, meinen Dienst und die Versicherung des tiefen Respekts zu genehmigen, womit ich die Ehre habe, zu bestehen.
Euer Hochw. Wohlgeb.
geehrtester Dr. M. Feilen
------------------------
folio 120
Herzoglich Sachsen Coburgisches Amts und Intelligenz Blatt
St. Wendel, No 11, den 8ten März 1819
Quelle: Bistumsarchiv Trier, Kirchenakten St. Wendelin